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Stolberg (Adelsgeschlecht)

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Die Grafen zu Stolberg sind ein weitverzweigtes deutsches Adelsgeschlecht.

Als erster Vertreter dieses Familie kommt in einer Urkunde von 1210 Graf Heinrich zu Stolberg vor, der bereits 1200 als Graf Heinrich von Voigtstedt erwähnt wird. Während zunächst Voigtstedt bei Artern der Sitz dieses Grafengeschlechts war, wurde dies spätestens zu Beginn des 13. Jahrhunderts Stolberg (Harz). Die dortige Burg war bis zur Enteignung durch die Bodenreform im Besitz der Familie.

1429 gelang es den Grafen zu Stolberg im Rahmen eines Erbvertrages, die Grafschaft Wernigerode im Nordharz zu erwerben und dadurch ihr Einflussgebiet wesentlich zu erweitern.

1645 erfolgte die dauerhafte Teilung in die ältere Hauptlinie Stolberg-Wernigerode und die jüngere Hauptlinie Stolberg-Stolberg. Von letzterer Linie zweigten sich zu Beginn des 18. Jahrhunderts die Linien Stolberg-Gedern (bis 1804) und Stolberg-Schwarza (bis 1748) ab. Die jüngere Hauptlinie teilte sich 1706 in die beiden Linien Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla (bis 1892).

Vertreter der Linie Stolberg-Gedern erreichten 1742 die Erhebung in den Reichsfürstenstand durch Kaiser Karl VII..

Im 18. Jahrhundert mussten sich die Grafen zu Stolberg-Wernigerode dem Königreich Preußen und die Grafen zu Stolberg-Stolberg sowie die Grafen zu Stolberg-Roßla dem Kurfürstentum Sachsen unterordnen. Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation 1806 verloren die Stolberger ihre Reichsgrafenwürde und wurden 1815 endgültig preußische Standesherren.

Der jeweile Standesherr bzw. dessen erstgeborener Sohn und präsumtiver Nachfolger im Stammgut der Häuser Stolberg-Wernigerode bzw. Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla erhielt am 22. Oktober 1890 bzw. 1893 vom Kaiser Wilhelm II. die Genehmigung zum Führen des fürstlichen bzw. prinzlichen Titels.

Besitzungen (Auswahl)

Bedeutende Vertreter (Auswahl)

Literatur

Stammtafeln des mediatisierten Hauses Stolberg, 1887.

Brückner, Jörg: Zwischen Reichsstandschaft und Standesherrschaft. [[1]]