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Bundeskanzler (Österreich)

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Der österreichische Bundeskanzler ist der Vorsitzende der österreichischen Bundesregierung, hat aber gegenüber den Bundesministern weder ein Weisungsrecht noch eine Richtlinienkompetenz. Er ist nach der Verfassung den übrigen Mitgliedern der Bundesregierung rechtlich gleichgestellt. Da er jeden Minister dem Bundespräsidenten zur Abberufung vorschlagen kann, ist seine Stellung im politischen System Österreichs trotzdem beträchtlich. Außerdem ist er üblicherweise der Vorsitzende einer der Regierungsparteien und damit auch mit einem besonderen realpolitischen Gewicht ausgestattet.

Ernennung

Die Ernennung des Bundeskanzlers erfolgt durch den Bundespräsidenten, welcher de iure in der Wahl der Person vollkommen frei ist, de facto jedoch auf die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat Rücksicht nehmen muss. Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten die übrigen Mitglieder der Bundesregierung zur Ernennung vor. Mit der Vereidigung ist die Bundesregierung (und mit ihr der Bundeskanzler) sofort handlungsfähig - eine Bestätigung durch den Nationalrat ist nicht notwendig (er kann sie jedoch jederzeit durch ein Misstrauensvotum entlassen).

Erste Republik (1918-1938)

Name Amtszeit Partei
Karl Renner 1918-1920
Michael Mayr 1920-1921
Johann Schober 1921-1922
Walter Breisky 1922
Johann Schober 1922
Ignaz Seipel 1922-1924
Rudolf Ramek 1924-1926
Ignaz Seipel 1926-1929
Ernst Streeruwitz 1929
Johann Schober 1929-1930
Carl Vaugoin 1930
Otto Ender 1930-1931
Karl Buresch 1931-1932
Engelbert Dollfuß 1932-1934
Kurt Schuschnigg 1934-1938
Arthur Seyß-Inquart 1938


Zweite Republik (seit 1945)

Name Amtszeit Partei
Karl Renner 1945 SDAP, SPÖ
Leopold Figl 1945-1953 ÖVP
Julius Raab 1953-1961 ÖVP
Alfons Gorbach 1961-1964 ÖVP
Josef Klaus 1964-1970 ÖVP
Bruno Kreisky 1970-1983 SPÖ
Fred Sinowatz 1983-1986 SPÖ
Franz Vranitzky 1986-1997 SPÖ
Viktor Klima 1997-2000 SPÖ
Wolfgang Schüssel seit 2000 ÖVP


Siehe auch