Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
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Die KZBV ist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Ihre Zwangsmitglieder sind die 22 Landesverbände. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Ein Zahnarzt (Zahnärztin) muß Mitglied in einem Landesverband der KZBV sein, um mit den Krankenkassen die Behandlung von Kassenpatienten abzurechnen.
Jeder Landesverband nimmt die Abrechnung der Kassenzahnärzte entgegen, verrechnet diese im Rahmen des Budget mit den Krankenkassen und verteilt das zugeteilte Geld nach einem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) an die Kassenzahnärzte.
Die KZBV besteht aus 22 Landesverbänden, die nicht immer den Bundesländern in Deutschland entsprechen.