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Europäischer Rat

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Der Europäische Rat ist nicht zu verwechseln mit dem Europarat oder dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat).


Datei:EU-Flagge.png
Flagge der Europäischen Union

Der Europäische Rat ist das oberste Gremium der Europäischen Union. Er setzt sich aus Staats- und Regierungschefs sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission und den Außenministern zusammen. Der Kommissionspräsident und die Außenminister haben allerdings nur beratende Funktion.

Der Europäische Rat legt die politischen Leitlinien und Ziele fest und hat somit die Richtlinienkompetenz inne. Er klärt in Ausnahmefällen auch Fragen, die auf Ministerebene (siehe Rat der Europäischen Union) nicht geklärt werden können. Hauptsächlich beschäftigt sich der Rat allerdings mit groben Vorgaben für die weitere Entwicklung der Europäischen Union. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die die Staats- und Regierungschefs auf den Gipfeltreffen koordinieren.

Der Rat kann keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse fassen, besitzt jedoch ein Weisungsrecht. Die Ergebnisse werden in den "Schlussfolgerungen des Vorsitzenden" festgehalten, die von den übrigen Europäischen Institutionen umgesetzt werden. Da der Rat keine Beschlüsse fassen kann, muss er für die Formulierungen der Schlussfolgerung immer einen Kompromiss finden.

Der Rat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen (EU-Gipfel). Außerdem finden Sondergipfel statt, in denen wichtige Themen beraten werden. Der Vorsitz wechselt halbjährlich im Rotationsprinzip zwischen den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Immer das Land, das die Präsidentschaft im Ministerrat innehat, übernimmt auch den Vorsitz und ist gleichzeitig Gastgeber des Europäischen Rates.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Allerdings informiert der Ratspräsident das Europäische Parlament über die Ergebnisse und legt diesem einen schriftlichen Bericht vor.

Geschichte

Des Treffen der Staats- und Regierungschefs fand seit 1969 in unregelmäßigen Abständen statt. Erst 1974 wurde in Paris vereinbart, das Treffen regelmäßig zu veranstalten. In die Verträge wurde der Europäische Rat als Institution der EU erst 1987 mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte aufgenommen.

Änderungen durch den Europäischen Verfassungsvertrag

Die Präsidentschaft des Europäischen Rates wird künftig nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) nicht mehr zwischen den Mitgliedstaaten wechseln, sondern durch einen für 2,5 Jahre bestimmten Präsidenten wahrgenommen.

Der Europäische Rat gibt der Europäischen Union "die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest." (Artikel I-21 VVE)

Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Der Außenminister der Union nimmt an seinen Arbeiten teil.


Siehe auch: Rat der Europäischen Union <marequee> HA ha ha ha ha <marequee>

Wichtige Treffen des Europäischen Rates

Liste der Ratsvorsitzenden seit 1998


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