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Lager

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. Februar 2004 um 13:23 Uhr durch Asb (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Begriff Lager bezeichnet:

  1. einen (provisorischen) Wohn- und Übernachtungsplatz (z.B.: Feldlager,Schlafstätte oder Bett )
  2. einen Ort, wo eine größere Anzahl von Menschen wider ihren Willen festgehalten werden (z.B. Konzentrationslager, Internierungslager)
  3. in der Jägersprache den Ruheplatz bestimmter jagdbarer Tiere
  4. die Gesamtheit einander gegensätzlich gegenüberstehender politischer Systeme
  5. im Handel einen Raum, ein Gebäude, oder ein Areal für die Aufbewahrung von Ware, Produkten oder Rohstoffen; siehe auch Kühlhaus, Hochregallager
  6. ein Ort für das zeitliche Aufbewahren von Dingen bis zu ihrer weiteren Verwendung. siehe auch Pufferung, Speicherung
  7. in der Geologie eine eingelagerte Erz- oder Gesteinsschicht: (Lagerstätte)
  8. in der Technik ein Maschinenelement, das ein anderes drehendes oder schwingendes Teil aufnimmt - siehe Lager (Technik)
  9. im Bauwesen ein Bauteil, das Lasten aufnimmt und auf ein stützendes Element überträgt

siehe auch: Lagerbier - Lagerfrucht Lagerung bezeichnet

  1. ein (z.B.:Lagervertrag)

Lagervertrag: (§467 HGB) muss keiner bestimmten Form entsprechen, aber Schriftform wird empfohlen! Vertragspunkte denen vor Abschluss eine wesentliche Bedeutung zukommen müssen u.a.:

    • Art + Beschaffung des Gutes
    • die angelieferten Mengen in einem bestimmten Zeitraum
    • die Dauer der Einlagerung
    • Die unterschiedlichen Bedingungen der Lagerfähigkeit wie z.B. Stapelbar,

Gefahrgut lt. ADR etc.

    • der Abschluss von einer Lagerversicherung
    • das Gewicht pro Palette bzw. Einlagerungsgut
    • die Art der Verpackung (Holz, Geschrumpft, IBC, Palette, Euro, Gitterbox...)
    • Die auszustellenden Lagerpapiere:
      1. .Die Lagerquittung: Hier wir bescheinigt, dass der Lagerhalter das Gut
                        entgegengenommen hat. Desweiteren verspricht er  
                        gleichzeitig das Gut aufzubewahren und auszuliefern.
                        Bestehend aus Lageraufnahmeschein und  
                        Lagerempfangschein
2.Der Lagerschein:      Dieser Schein hat beim Verkauf eine Wertpapierfunktion.
                        Es ist ein vom Lagerhalter ausgestelltes Dokument,  
                        indem sich der Lagerhalter verpflichtet, die von ihm
                        eingelagerten Güter, an die Person auszuliefern, die 
                        ihm den Lagerschein vorlegt.
3.Der Namenslagerschein: Die eingelagerte Ware wird nur der Person 
     (sog. Recta-Papier) ausgehändigt, die auf der Recta namentlich erwähnt  
                         ist. Die Recta kann nur per Zession 
                         (Abtretungserklärung) übertragen werden.
                         Bei einer Abtretungserklärung wird nur der 
                         Herausgabeanspruch übertragen, nicht das Eigentum an 
                         der Ware.
4.Der Orderlagerschein:  Dieser Schein ist ein vom Lagerhalter ausgestelltes 
                         Wertpapier und somit ein Traditions-, und 
                         Dispositionspapier, d.h. es ist handelbar.
                         Bei Weitergabe diese Scheins wir das Eigentum  
                         übertragen.

- Die Öffnungszeiten des Lagers - Die Behandlungvorschriften wie z.B. Feuchtigkeit oder Wärme, sowie die Staplervorschriften, die die Stapeleigenschaften vorgeben - Die einzelnen Lagerräume

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