Zum Inhalt springen

Instandhaltungsrücklage

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. April 2005 um 15:05 Uhr durch MrsSarahBlume (Diskussion | Beiträge) (typo - Grammatik). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Instandhaltungsrücklage ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Danach handelt es sich um die vorgeschriebene Ansammlung einer angemessenen Geldsumme aus der notwendige Reparaturen am gemeinschaftlichen Gebäude bezahlt werden.

Für die Instandhaltungsrücklage wird in der Regel ein monatlich gleichbleibender Betrag erhoben, der sich überwiegend an der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen orientiert. Sie wird von allen Miteigentümern aufgebracht. Die Rückstellungsbeträge gehören zum Gemeinschaftseigentum.