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Lebensarbeitszeitkonto

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Lebensarbeitszeitkonten sind eine langfristige Form der Arbeitszeitflexibilisierung. Sie wurde in Deutschland mit Einführung des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ermöglicht("Flexigesetz", vom 06.04.1998, verkündet am 14.04.1998 im Bundesanzeiger Teil I, S. 688 ff.).

Abgrenzung

Nicht zu verwechseln mit Langzeitkonten.

Zweck der Langzeitkonten ist es, über den Verzicht auf die Auszahlung von Arbeitslohn (bevorzugte Lohnarten: Überstunden, Sonderzahlungen, Tantieme, laufende Entgeltumwandlung) Vermögen anzusparen, welches der Arbeitnehmer für die Finanzierung einer Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch nehmen kann.

Diese sind nicht insolvenzgeschützt, d.h. im Insolvenzfall kann der Konkursverwalter mit dem Insolvenzgeld aufrechnen.

(wird fortgesetzt)

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