Eichung
Eichung ist die Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen. Mit einem Stempel wird die Einhaltung für die Gültigkeitsdauer der Eichung bestätigt. Eichungen werden in der Bundesrepublik Deutschland von den Landeseichämtern [1] durchgeführt.
Eichgesetz und Öffentlichkeit
Das Eichgesetz dient allgemein dem Verbraucherschutz. Messgeräte, an deren Messsicherheit ein öffentliches Interesse besteht, unterliegen der Eichpflicht. Ein öffentliches Interesse besteht bei allen Messungen im Handel, aber auch im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes.
Beispiele sind:
- Ladentisch-Waagen, Brüchenwaagen etc.
- Gewichtsstücke, Hohlmaße, Längenmaße
- Zapfsäulen an Tankstellen und andere Durchflussmesser
- Gas-, Wasserzähler, Elektrizitäts- bzw. Stromzähler
- Strahlendosimeter
- ... etc.
Benötigtes "Normal"
Zur Eichung sind oft sogenannte Normale erforderlich. Das sind international vergichene Maßkörper oder genaue Messgeräte, die jede Einheit bzw. mehrere Größenwerte von ihr festlegen bzw. verkörpern. Das Eichamt leitet vom betreffenden Normal Arbeitskopien ab, um daraus vor Ort den Vergleich mit dem Eichgut durchzuführen. Beispiele sind:
- 1 Meter Längennormal
- 1 kg Massennormal
- 100 Ohm Widerstandsnormal
- Cäsium-Atomuhr
- Gewindenormal.
Als Nationales Normal dient jenes Normal, das in einem Land per Gesetz als Basis zur Festlegung der Werte aller anderen Normale der betreffenden Größe anerkannt ist.
Zulassung zur Eichung
Eichfähig sind nur diejenigen Messgeräte, deren Bauart zugelassuen ist. Daher geht der Eichung ein Zulassungsverfahren auf Antrag des Messgerät-Herstellers bei der PTB [2] voraus.
Bei einer Bauartzulassung wird anhand der technischen Unterlagen geprüft, ob die Konstruktion und Beschaffenheit den geltenden Eichvorschriften entsprechen. Die Geräte müssen ihrer Genauigkeitsklasse entsprechen und ihre Messbeständigkeit muss gegeben sein (d.h. die Messungen sind während des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes innert der Eichfehlergrenzen richtig).
Beispiel Waage
Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch Bauartzulassung dokumentiert. Vorab werden die Waagen durch eine Bundesanstalt (meist ein staatliches metrologisches Institut) einer eichtechnischen Prüfung unterzogen. Sie umfasst sowohl messtechnische als auch gerätespezifische Anforderungen.
EU-weite Gültigkeit und SI
Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat (IEC-Type-approval certificate) dokumentiert. Diese Bauartzulassung ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig.
Nach erfolgreicher Zulassung wird ein Zulassungszeichen erteilt, das auf allen Messgeräten dieser Bauart gut sichtbar angebracht sein muß. Teilweise wird es in Form einer Punze gestanzt - z.B. auf Gewichte für Balkenwaagen des Handel]]s.
Die Eichvorschriften werden in der Regel nach SI-Einheiten und in Zusammenarbeit mit den metrologischen Staatsinstituten anderer Länder erstellt.
Weblinks
Erschöpfendere Informationen finden sich unter
[1] Eichämter der Bundesrepublik Deutschland [2] Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Einige weitere Weblinks: