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Europäische Union

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Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist ein Zusammenschluss 25 europäischer Staaten mit einer Gesamteinwohnerzahl von 455 Millionen Menschen. Sie stellt - gemessen am Bruttoinlandsprodukt - den größten Wirtschaftsraum der Welt dar.


Europaflagge
Details zur Europaflagge
Wahlspruch: In varietate concordia
(In Vielfalt geeint)
Datei:EU25Weltkarte.png

25 Mitglieder EU, vier Länder mit Beitrittskandidaten-Status (Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Türkei)
EU : 455 Millionen Einwohner, 3,99 Millionen km²

Vier französische Überseedépartements [1] mit 2 Millionen Einwohnern sind Teil Frankreichs und damit auch der EU. Wie auch die Inseln Portugals, sowie die Inseln und Exklaven Spaniens.

Amtssprachen Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch
Ratssitz Brüssel (Generalsekretariat)
Kommissionssitz Brüssel
Parlamentssitz Straßburg (Plenartagungen)
Brüssel (Ausschüsse)
Luxemburg (Generalsekretariat)
Sitz des EuGH Luxemburg
EU-Ratspräsident Jean-Claude Juncker (Luxemburg)
Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso
Parlamentspräsident Josep Borrell
Fläche 3.975.000 km²
Bevölkerung 455 Millionen (Stand: 1. Mai 2004)
Bevölkerungsdichte 114 Ew. pro km² (Stand: 1. Mai 2004)
Gründung 1. November 1993
(EGKS: 18. April 1951)
(Verfassung i.V.)
Währungen Euro (Eurozone); Britisches Pfund, Dänische Krone, Estnische Krone, Lettischer Lat, Litauischer Litas, Maltesische Lira, Polnischer Zloty, Schwedische Krone, Slowakische Krone, Slowenischer Tolar, Tschechische Krone, Ungarischer Forint, Zypriotisches Pfund
Zeitzonen UTC -1 bis +2,
-4 bis +4 mit Außengebieten
Hymne Freude schöner Götterfunken (instrumentale Version)
Internet-TLD .eu

Geschichte

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges kam es in den 50er Jahren darauf an, innerhalb Europas den Wiederaufbau zu organisieren und künftige Kriege innerhalb Europas zu verhindern. Aus dieser Motivation resultierte die Gründung der Montanunion am 18. April 1951 durch die Länder Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, die eine gemeinsame Nutzung von Kohle und Stahl als Ziel hatte. Durch die Gründung der Montanunion begann eine europäische Integration, die in kurzer Zeit weit darüber hinaus ging. So wurde die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft geplant, die den Rahmen für die deutsche Wiederbewaffnung durch eine Einbindung in eine europäische Verteidigung bilden sollte und Europa letztlich auch zu einer politischen Union verschmelzen sollte. Dieser Plan scheiterte 1954 jedoch in der französischen Nationalversammlung. Durch diese Abstimmungsniederlage kam die weitere europäische Integration insgesamt zum Stillstand und man konzentrierte sich darauf, die Integration auf das wirtschaftliche Gebiet zu beschränken. Dies manifestierte sich in den 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom gegründet wurden. Das wichtigstes Ziel dieser Verträge war das Errichten einer Zollunion.

In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wandelte sich das Gesicht der Union, und die Anzahl der Mitglieder wuchs stark an. Besondere Meilensteine in der Entwicklung der Europäischen Union sind die Einheitliche Europäische Akte 1987, durch die der Binnenmarkt geschaffen wurde. Der Vertrag von Maastricht 1992 begründete unter anderem die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Einführung des Euro, der 1999 in einigen Staaten als Buchwährung und 2002 als Bargeld eingeführt wurde. Im Jahr 2000 wurde durch den Vertrag von Nizza die Osterweiterung vorbereitet.

Im Mai 2004 wurde die Union in der "Osterweiterung" genannten größten Erweiterungsrunde von 15 auf 25 Mitglieder erweitert. Im Oktober 2004 wurde die vom Europäischen Konvent erarbeitete Europäische Verfassung feierlich unterzeichnet, damit diese in Kraft treten kann, muss sie jedoch noch von einigen Staaten ratifiziert werden.

Aktuelle Entwicklung

Wichtige Debatten innerhalb der Europäischen Union sind im Moment die Erweiterung nach Süden und Osten, die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten, die Neuverhandlung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die Ratifizierung der Europäischen Verfassung durch die Mitgliedsstaaten.

Gründe und Ziele

Der ursprünglich wichtigste Grund für die Errichtung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) war es, nach zwei von Europa ausgegangenen Weltkriegen und vielen weiteren innereuropäischen Kriegen den Frieden zu sichern. Dies sollte durch eine Verbesserung des Wohlstandes und das Entstehen gegenseitiger Abhängigkeit bewerkstelligt werden. Dieser ursprüngliche Grund wird in den stabilen Ländern Westeuropas heute nicht mehr stark beachtet, die Sicherung von Frieden, Stabilität und ihrer Existenz ist aber immer noch für viele Staaten ein Grund für einen Beitritt zur Union und ein Grund neue Staaten aufzunehmen. Als Teil der Westintegration diente die Einbindung Deutschlands, vor allem direkt nach dem 2. Weltkrieg und nach der Wiedervereinigung, auch eine Beruhigung des Misstrauens gegenüber Deutschland von Seiten seiner Nachbarstaaten. In Deutschland wurde die europäische Einigung lange Zeit auch als Weg gesehen, um die deutsche Teilung zu überwinden.

Ein weiteres Ziel der europäischen Einigung ist eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage, eine Besserung der Arbeits- und Lebensverhältnisse und eine Beseitigung von wirtschaftlichen Ungleichgewichten.

Der Grund für die zunehmende politische Einigung, vor allem eine gemeinsame Außenpolitik, ist der Wille der europäischen Staaten, sich in der Welt durchsetzen zu können. Auch die Hoffnung, Probleme, beispielsweise Umweltverschmutzung gemeinsam besser zu lösen ist ein Grund für den Zusammenschluss.

Geographie

Die Europäische Union reicht im Nordosten bis Finnland, im Nordwesten bis Irland, im Südosten bis Zypern und im Südwesten bis Portugal. Sie umfasst im europäischen Kerngebiet 4 Zeitzonen. Dazu kommen mehrere überseeische Territorien, die ebenfalls der EU angehören. Die meisten Staaten liegen auf dem europäischen Kontinent, mit Zypern wurde 2004 jedoch auch ein Staat aufgenommen, der geographisch zu Asien gezählt wird.

Sprachen

In der heutigen EU werden 21 Sprachen als offizielle Amtssprachen anerkannt, mit denen alle Organe der EU kontaktiert werden können. Neben diesen existieren weitere Minderheitensprachen. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren. Von den Amtssprachen werden Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Im europäischen Parlament können Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden; Reden im Plenum werden von Dolmetschern in alle Amtssprachen übersetzt.

Mitglieder


Land Beitrittsjahr Bevölkerung (Mio.) Fläche (km²) BIP 2003 (Mrd. Euro) BIP pro Kopf (Euro) BIP pro Kopf in KKS (EU15=100) Sitze 2004
Belgien 1958 10,4 30510 267,5 25719 104,3 22
Dänemark 1973 5,4 43094 187,8 34787 110,5 14
Deutschland 1958/1990 82,4 357021 2129,2 25840 96,8 99
Vereinigtes Königreich 1973 59,3 244820 1588,7 26791 109,8 78
Finnland 1995 5,2 337030 143,4 27581 99,2 14
Frankreich 1958 59,6 547030 1557,2 26128 101,8 78
Griechenland 1981 11,0 131940 153,5 13951 73,8 24
Irland 1973 4,0 70280 131,9 32981 118,2 13
Italien 1958 57,3 301320 1300,9 22704 95,7 78
Spanien 1986 41,6 504782 743,0 17862 86,3 54
Luxemburg 1958 0,4 2586 23,5 58690 185,5 6
Niederlande 1958 16,2 41526 453,8 28012 106,1 27
Österreich 1995 8,1 83858 224,3 27688 108,5 18
Portugal 1986 10,5 92931 130,8 12582 66,5 24
Schweden 1995 8,9 449964 267,4 30048 102,2 19
Gesamt (EU 15) 2004 381,3 3283692 9302,9 25613.4 100 568
Slowakei 2004 5,4 48845 28,8 5337 47,6 14
Slowenien 2004 2,0 20253 24,5 12244 70,3 7
Malta 2004 0,4 316 4,4 11113 67,3 5
Tschechien 2004 10,2 78866 75,7 7420 63,1 24
Ungarn 2004 10,1 93030 73,2 7251 55,0 24
Lettland 2004 2,3 64589 9,2 3985 37,7 9
Litauen 2004 3,5 65200 16,1 4612 45,2 13
Estland 2004 1,4 45226 7,4 5302 44,7 6
Zypern 2004 0,7 9250 11,3 16177 76,1 6
Polen 2004 38,2 312685 185,2 4849 42,6 54
Gesamt (EU 25) 2004 455,7 3973597 9738,0 22911 91,8 730

KKS: Der Volumenindex des BIP in Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf wird relativ zum Durchschnitt der Europäischen Union (EU15), der zu 100 gesetzt ist, ausgedrückt. Ist der Indexwert eines Landes größer als 100, so hat dieses Land ein BIP pro Kopf über dem EU-Durchschnitt (und umgekehrt). Quelle: EUROSTAT ; Sitze 2004: Stand vom 26. Juli 2004.

Beitrittsbedingungen

Datei:EU Beitritt.png
Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten der EU

Um der Europäischen Union beitreten zu können, muss ein Staat zahlreiche Kriterien erfüllen (die sogenannten Kopenhagener Kriterien). Bereits vor der Aufnahme von Beitrittsgesprächen müssen politische Kriterien erfüllt sein, die unter anderem eine Demokratische und Rechtsstaatliche Ordnung und die Achtung der Menschenrechte beinhalten.

Vor dem tatsächlichen Beitritt muss eine funktionierende Marktwirtschaft bestehen, die dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standhalten kann. Außerdem muss das Beitrittsland sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu Eigen machen können.

Beitrittskandidaten

  • Bulgarien (voraussichtlich 2007)
  • Rumänien (voraussichtlich 2007)
  • Kroatien (Beginn der Beitrittsverhandlungen wurde auf unbestimmte Zeit verschoben)
  • Türkei (Beginn der ergebnisoffenen Beitrittsverhandlungen 3. Oktober 2005)
  • Mazedonien (Empfehlung der Kommission über Aufnahme von Beitrittsverhandlungen für Ende 2005 erwartet)
  • Schweiz (Antrag von 1992 ruht nach Referendum)
  • Norwegen (Antrag von 1994 ruht nach Referendum)

Siehe auch: Beitrittskandidaten in Geschichte der EU und EU-Erweiterung

Die drei Säulen der Union

Die drei Säulen der Europäischen Union
Die drei Säulen der Europäischen Union

Erste Säule: Die Europäischen Gemeinschaften

Durch die EG-Verträge wurden mit den Europäischen Gemeinschaften supranationale Organisationen geschaffen. Entscheidungen im Rahmen der ersten Säule fallen innerhalb der Organe der EU, nach den in den Verträgen festgelegten Regeln. Die Gemeinschaften sind Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern und Drittstaaten. Bürger der Mitgliedsstaaten haben mit der Unionsbürgerschaft zahlreiche Rechte und Pflichten.

Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) soll die Außenpolitik der Mitgliedsstaaten koordiniert und gemeinsame Strategien beschlossen werden. Durch den Hohen Vertreter für die GASP soll die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auch personell repräsentiert werden. Die Entscheidungen fallen intergovernmental durch Regierungszusammenarbeit, das heißt die EU handelt nur, wenn alle Staaten sich darauf einigen.

Ziele der Außenpolitik sind die Wahrung der gemeinsamen Interessen und Werte, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die Durchsetzung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Friedenserhaltung. Mittel der Außenpolitik sind die gemeinsame Strategie, ein gemeinsamer Standpunkt und eine gemeinsame Aktion. Die Sicherheitspolitik (ESVP) stützt sich auf die Westeuropäische Union und zielt auf Abrüstung und eine Europäische Sicherheitsordnung. Zuständige Personen für die GASP sind bisher ein Kommissar, der Hohe Vertreter der GASP und der Ratspräsident.

Faktisch hat die GASP, insbesondere bei wichtigen Fragen, noch keine Bedeutung: Beim Irak-Krieg startete Spaniens Ministerpräsident Aznar unter Umgehung der GASP und der griechischen EU-Präsidentschaft eine Initiative zur Beteiligung an der sog. "Koalition der Willigen", der sich z.B. Italien und Polen anschlossen, während andere Mitgliedsstaaten wie z.B. Frankreich und Deutschland als erklärte Kriegsgegner jede Beteiligung ablehnten.

Dritte Säule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen definieren lediglich einen Rahmen für eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Die dabei gefassten Beschlüsse haben jedoch keine unmittelbare Wirkung, sondern müssen erst durch Rechtsakte umgesetzt werden. Die Beschlüsse werden ebenfalls durch Regierungszusammenarbeit getroffen.

Weitergehende Verträge

Während die EU-Verträge den Kern der EU ausmachen und von jedem Mitgliedsland angenommen werden müssen, gibt es noch zahlreiche weitere multilaterale Verträge innerhalb der EU, denen die Mitgliedsstaaten freiwillig beitreten können. Beispiele dafür sind die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Euro, der 12 Staaten beigetreten sind und das Schengen-Abkommen, durch das die Grenzkontrollen zwischen 15 Mitgliedsstaaten abgeschafft wurden.

Die politischen Organe der EU

Die Politik innerhalb der Europäischen Union wird wesentlich von den Regierungen der Mitgliedsländer beeinflusst. Größere Veränderungen wie beispielsweise Änderungen des EU-Vertrages und Aufnahme neuer Mitglieder werden traditionell auf Gipfeltreffen aller Regierungschefs diskutiert und beschlossen, diese Treffen werden auch als Europäischer Rat bezeichnet.

Die Tagespolitik dagegen wird von den Fachministern im Rat der Europäischen Union, zusammen mit der Europäischen Kommission und dem Europaparlament bestimmt.

Das Leitorgan der EU ist der Europäische Rat, er setzt sich aus den Regierungschefs aller Mitgliedsländer plus deren Außenministern zusammen. Allerdings ist dieses Gremium kein Organ im rechtlichen Sinne, er kann aber politische Leitlinien formulieren und vor allen Dingen Reformen des Vertragswerkes beschließen. Gesetzgebendes Organ ist der Rat der Europäischen Union (Ministerrat). In ihm sitzen die jeweiligen Fachminister, es gibt beispielsweise den ECOFIN-Rat, in dem die Wirtschafts- und Finanzminister und die Notenbankchefs sitzen. Er kann Richtlinien und Verordnungen erlassen, muss dabei aber in zunehmendem Maße mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten.

Vorlage:Navigationsleiste Europäische Organe

Politikfelder

Binnenmarkt

Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, d.h. der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedsstaaten darf weder durch Zölle oder Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behindert werden. Die Behinderungen durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen dauerten aber teilweise noch an und konnten erst durch Urteile wie die Cassis-de-Dijon-Entscheidung durchgesetzt werden. Für den Handel mit anderen Staaten gilt ein gemeinsamer von der EU bestimmter Zolltarif, durch den sich ein Großteil der Wirtschaftspolitik der EU realisiert. Aus diesem Grund ist die EU auch Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO), und wenngleich alle EU-Mitglieder auch eigenständige WTO-Mitglieder sind, ist es die EU, die für sie spricht.

Über die Zollunion hinaus geht der seit 1993 bestehende Binnenmarkt, der zusätzlich ein einheitliches Steuergebiet schafft und einen freien Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sicherstellt.

Als weitere Erleichterung für den Handel innerhalb der Union gilt die Währungsunion, die eine Absicherung gegenüber Devisenschwankungen überflüssig macht.

Wettbewerbspolitik

Um Wirtschaftskartelle und -monopole auf EU-Ebene zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, wurden mit dem EU-Wettbewerbskommissar die nationalen Kartellbehörden ergänzt.

Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von nationalen Subventionen zuständig. Damit soll verhindern werden, dass einzelne Länder bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftliche schwache Regionen zulässig - darunter fiel beispielsweise Ostdeutschland.

Letztlich hat diese Wettbewerbspolitik dazu geführt, dass viele nationale Monopole, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnbereich, liberalisiert werden mussten und dadurch der Wettbewerb im Binnenmarkt sichergestellt wurde. Dies wurde in Teilen der europäischen und nationalen Öffentlichkeit kritisch gesehen, da dies auch zum Abbau von Arbeitsplätzen bei öffentlichen und privaten Unternehmen führt.

Wirtschaftspolitik der EU

Datei:EU Karte BIP.png
Bruttoinlandsprodukt pro Land
Datei:EU BIP.png
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf

Die EU erwirtschaftet ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts. Wirtschaftspolitisch setzt die EU vor allem in der Landwirtschaft und in der Förderung strukturschwacher Regionen Prioritäten: 42,5 % des Haushalts gehen in Subventionen der europäischen Landwirtschaft, 36 % in Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher, oft ländlicher Regionen (Stand: 2003, Quelle: www.lemonde.fr). Während die Strukturpolitik beispielsweise in Portugal und Spanien Erfolge zu verzeichnen hat, wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, teuer und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert. International wird die EU deshalb insbesondere von Entwicklungsländern und Nichtregierungsorganisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen. Die EU hat mit dem Lomé-Abkommen und dem im Jahr 2000 nachfolgendem Cotonou-Abkommen einen bevorzugten Marktzugang für einige Produkte der AKP-Staaten gewährt. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips von Ministerratsentscheidungen und der starken Lobby haben Reformversuche in der Vergangenheit nur zu geringen Verbesserungen in diesem Bereich geführt.

Für die regionale Entwicklung in den 25 Mitgliedsländern gibt die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Mrd. Euro an Subventionshilfen. Für die EU-Kommission ist die Struktur- und Kohäsionspolitik ein zentraler Politikbereich, der im wesentlichen drei Ziele verfolgt: Förderung des wirtschaftlichen Aufholprozesses der ärmeren Regionen, Steigerung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungszahl sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit bestimmter Regionen. Rund 70 Prozent des Brüsseler Geldes fließen in Regionen, die ein Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 75 Prozent des EU-Durchschnitts aufweisen (sogenannte Ziel-1-Gebiete).

Datei:EU high BIP.png
Regionen mit höchsten Bruttoinlandsprodukt
Datei:EU low BIP.png
Regionen mit niedrigsten Bruttoinlandsprodukt

Zu Beginn des Jahres 2005 forderte Deutschland als höchster Nettoeinzahler eine Verringerung des EU-Haushaltsbudgets auf ein Prozent der europäischen Wirtschaftsleistung; die EU-Kommission plant zu diesem Zeitpunkt aber stattdessen, den Etat leicht zu erhöhen. Nicht nur Regionen in Polen, Ungarn, Tschechien und Lettland, sondern auch Teile Ostdeutschlands gehören zu den förderungswürdigen Ziel-1-Gebieten. Die für Ost-Bundesländer ausbezahlte Förderungssumme beläuft sich bis Ende 2006 auf über 21 Milliarden Euro. Jedoch sinken die Förderungsgelder für die ostdeutschen Regionen mit dem Beitritt von zehn weiteren Mitgliedsländern ab, da die Länder Ostdeutschlands dann rein rechnerisch über der 75-Prozent-Durchschnittswertes liegen.

Die relativen Kosten anderer großer Aufbauhilfen, Quelle: www.lpb.bwue.de

Programm Kosten als % des BIP p.a.
US-Marshall-Plan; 13,3 Milliarden US$, 1948–1951 ~ 2,00 %
Deutsche Wiedervereinigung; ~ 500 Milliarden Euro, 1991–1998 (laufend) ~ 5,00 %
EU-Erweiterung; 69,5 Milliarden Euro, 1990-2006 (laufend) ~ 0,05 %
EU-Entwicklung der 25 Mitgliedsländer; 360 Milliarden Euro, 2007–2013

Abkommen und Programme mit nicht EU-Ländern/Regionen

Die EU hat ein dichtes Netz von Verträgen mit seinen Nachbarn geschlossen. Sie verfolgt damit, genau wie im Inneren, den Ansatz, die Beziehungen zwischen Staaten als Ausgleich von Interessen zu sehen.

Förderung von neuen Technologien

Damit der wirtschaftliche Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards ausgebremst wird, hat die Europäische Union zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, die maßgeblich am Erfolg der heute verwendeten einheitlichen Standards beteiligt waren. So hat das ETSI (European Telecommunications Standards Institute, Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) mittlerweile weltweit verwendete Standards im Telekommunikationsbereich geschaffen, beispielsweise Euro-ISDN, GSM und DECT.

Um die europäischen Raumfahrtprogramme zu koordinieren und zu bündeln, wurde 1975 die European Space Agency (ESA) gegründet.

Förderprogramme

Die EU fördert mit verschiedensten Programmen unterschiedliche Bereiche, z.B.

Transeuropäische Netze

Mit dem Schwerpunktprogramm Transeuropäische Netze wird die Vereinheitlichung des Verkehrssystems angestrebt. Es hat eine Laufzeit von 1995 bis 2010, die ersten Projekt betreffen hauptsächlich Bahnstrecken, Autobahnen, Wasserstraßen, den Güterverkehr und Informationssysteme.

Die Gemeinschaftswährung Euro

Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten als Buchungsgrundlage eingeführt. Ab dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die nationalen Währungen in den zwölf teilnehmenden Staaten der EU. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark sowie die am 1. Mai 2004 neu hinzugekommenen EU-Staaten nehmen zunächst nicht an der Europäischen Währungsunion teil. Die Einheitswährung wird von den teilnehmenden Staaten als wichtiger Schritt der weiteren europäischen Integration und Einheit gesehen.

Kulturpolitik

Eine fördernde Politik der EU auf kulturellem Gebiet wurde durch den Vertrag von Maastricht ermöglicht, durch den die EU Kompetenzen auf diesem Gebiet erhielt. Die EU darf jedoch nur einen Beitrag leisten, muss die Maßnahmen der Nationalstaaten unterstützen und die Vielfalt der Kulturen achten und fördern. In der Förderperiode zwischen 1994 und 1999 führte die Union die Programme RAPHAEL, ARIANE und KALEIDOSKOP durch. Seit dem Jahr 2000 läuft das Rahmenprogramm KULTUR 2000. Gesondert ist die Aktion Kulturhauptstadt Europas zu sehen.

Finanzhaushalt

Zur Finanzierung der Ausgaben der Europäischen Union verfügt diese über so genannte Eigenmittel, die man auch als Steuereinnahmen definieren könnte. Sie werden vor allem aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten erzielt, zu geringen Teilen auch aus eigenen Einnahmen, etwa aus Zöllen. Die Eigenmittel fließen der EU automatisch zu, es bedarf hierfür keines Beschlusses der einzelstaatlichen Behörden.

Die Hauptbeiträge der Mitgliedsstaaten werden nach zwei Gesichtspunkten bemessen. Zum einen wird ein Anteil der Staatseinnahmen aus Umsatzsteuern/Mehrwertsteuern an die EU abgeführt. Zum anderen werden die notwendigen Einnahmen proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgeführt (die EU darf keine Kredite aufnehmen). Diese letzteren Einnahmen stellen den größten Anteil dar. In beiden Fällen werden unterschiedliche Bemessungsverfahren in den Staaten berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt hier Großbritannien dar, das seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge (das heißt Beiträge vermindert um erhaltene Zahlungen) zurückerstattet bekommt.

Geschichtliche Entwicklung

Im Jahr 1988 wurde das System der Gemeinschaftsfinanzierung in der heutigen Form festgelegt. Insbesondere wurde eine neue Einnahme auf der Grundlage des BSP eingeführt, die sich durch Anwendung eines bestimmten Satzes auf die Summe der BSP aller Mitgliedstaaten bemisst. Außerdem wurde das Wachstum der abzuführenden Eigenmittel eingedämmt. Mit Beschluss vom 24. Juni 1988 wurde eine Gesamtobergrenze eingeführt, die 1992 1,20 % des Gesamtbetrags des BSP der Gemeinschaft erreichte.

Am 31. Oktober 1994 erging ein neuer Beschluss über das System der Eigenmittel, so dass die Obergrenze bis 1999 schrittweise auf 1,27 % des BSP anstieg, gleichzeitig wurde der einheitliche Mehrwertsteuer-Eigenmittelsatz schrittweise von 1,4 % auf 1 % gesenkt. Mit Ablauf des Finanzrahmens 1993–1999 hat der Europäische Rat von Berlin am 24. und 25. März 1999 sich auf eine neue Finanzielle Vorausschau 20002006 geeinigt. Es wurde ein neuer Eigenmittelbeschluss gefasst, der seit der Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente am 1. Januar 2002 in Kraft trat.

Der Ausgleich für das Vereinigte Königreich wurde genauso beibehalten wie die auf 1,27 % des BSP festgesetzte Eigenmittelobergrenze. Aber es wurden eine Reihe von Änderungen bezüglich der Finanzierung des Haushalts und der Finanzierung des britischen Ausgleichs eingeführt. Im Bereich der Haushaltsfinanzierung war vorgesehen, ab dem 1. Januar 2001 den Prozentsatz der traditionellen Eigenmittel, den die Mitgliedstaaten zur Deckung der Erhebungskosten einbehalten dürfen, von 10 % auf 25 % anzuheben und den maximalen Abrufsatz für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel auf 0,75 % in den Jahren 2002 und 2003 und auf 0,50 % ab 2004 herabzusetzen. Die Finanzierung des britischen Ausgleichs durch die anderen Mitgliedstaaten wurde insofern geändert, als der Anteil Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens an der Finanzierung auf 25 % ihres normalen Anteils reduziert wird.

Im Zuge der Festlegung des Finanzrahmens 20072013 wird von der Kommission ein neuer Korrekturmechanismus gefordert, der den seit 1984 existierenden Sonderrabatt für das Vereinigte Königreich ablösen soll. Dieser brachte dem Königreich jährlich 4 Milliarden Euro Ersparnis. Die Neuregelung würde stufenweise zwischen 2008 und 2012 eingeführt und sähe vor, den Geberländern deren Nettobeitrag 0,35 % ihrer Wirtschaftsleistung überschreitet, 2/3 des überschreitenden Betrags zu erstatten. Die Finanzierung dieser Erstattung soll aus dem allgemeinen EU-Haushalt erfolgen. Die Kommission hat errechnet, dass der Anteil im Falle des Vereinigten Königreiches von 0,25 % auf 0,46 % ansteigen würde, im Falle Deutschlands auf 0,49 %.

Künftiger Finanzrahmen der EU

(für die Jahre 2007 bis 2013 in Mrd. EUR gemäß Vorschlag der Kommission)

Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Zahlungsermächtigung 124,6 136,5 127,7 126,0 132,4 138,4 143,1
Verpflichtungsermächtigung 133,6 138,7 143,1 146,7 150,2 154,3 158,4
Deutscher Finanzierungsanteil 26,9 29,5 27,5 27,1 28,5 29,7 30,7
Österreichischer Finanzierungsanteil              

Ausführlichere Informationen über den Haushalt der Europäischen Union finden Sie hier:

Kritikpunkte an der EU

"Eurokratie" und Demokratiedefizit

Mit der Wortschöpfung "Eurokratie" wird kritisiert, dass die Entscheidungen innerhalb der EU von einer gesichtslosen Bürokratie getroffen würden, die niemandem verantwortlich sei und von niemandem gewählt wird. Die Eurokratie soll dabei das Gegenteil zur Demokratie darstellen. Die EU-Kommissare, die im Schnitt alle fünf Jahre wechseln und selbst nicht von der Bevölkerung, sondern von den Regierungschefs gewählt werden, hätten innerhalb ihrer Behörde letztendlich gar keine Macht - die läge bei den Verwaltungsbeamten.

In eine ähnliche Richtung geht die Kritik einiger Politikwissenschaftler, die auf ein Demokratiedefizit innerhalb der EU hinweisen. Insbesondere wird eine ungenügende demokratische Legitimierung verbindlicher Entscheidungen festgestellt. Denn der Rat der Europäischen Union als wichtigstes Entscheidungsorgan der EU wird ausschließlich von den Regierungen kontrolliert, ohne dass nationale Parlamente oder das Europäische Parlament eine ausreichende Kontrollmöglichkeit haben. Dies führe dazu, dass die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive, ein Grundprinzip jeder funktinierenden Demokratie, im Rat aufgehoben wird. Die Regierungen (also die Exekutive) üben im Rat ohne parlamentarische Kontrolle legislative Funktion aus. Andere Politikwissenschaftler halten jedoch die Legitimation des Rates als Gremium demokratisch gewählter Regierungen für ausreichend. Zudem verweisen sie auf eine mögliche zusätzliche Legitimation durch gute und effiziente Entscheidungen ("Output-Legitimation").

“Würde sich die EU bei uns um Beitritt bewerben, müssten wir sagen: demokratisch ungenügend” -- Günter Verheugen, vorml. EU-Erweiterungskommissar

Verwaltungskosten

Die zahlreichen Organe und die von ihnen erlassenen Richtlinien und Verträge erfordern eine Vielzahl von Beamten zu ihrer Ausführung und Kontrolle. Insbesondere durch die 21 offiziellen Amtssprachen entstehen zusätzliche Kosten, da sämtliche gesprochenen und geschriebenen Texte in jede andere Sprache übersetzt werden müssen. Dennoch hat die Europäische Union weniger Beschäftigte als manche Großstadt.

Verlust an regionalen Eigenheiten

Während durch die Gründung des Binnenmarktes einerseits mehr Wettbewerb erreicht werden könnte, gingen die dafür notwendigen Vereinheitlichungen und Marktöffnungen oft zu Lasten regionaler Eigenheiten. So entschied beispielsweise der Europäische Gerichtshof, dass das für Deutschland traditionell wichtige Reinheitsgebot für deutsches Bier nicht auf importiertes Bier angewandt werden darf. Andererseits schützt die EU ganz explizit regionale Besonderheiten durch den Schutz geografischer Herkunftsangaben. So dürfen sich nur in Nürnberg produzierte Bratwürste Original Nürnberger Rostbratwurst nennen, für Thüringer Bratwürste gilt gleiches.

Korruption

Da immer mehr Kompetenzen der einzelnen Mitgliedstaaten an die EU abgetreten werden, stellt sich zunehmend das Problem der Korruption sowie eine Diskussion über Möglichkeiten der Bekämpfung. Um Korruption und Schattenwirtschaft zu verhindern sowie die ordnungsgemäße Verwendung ihrer Mittel sicherzustellen, überwacht die EU-Behörde OLAF die Vergabe von EU-Aufträgen.

Literatur

  • Dauses, Manfred A. (Hrsg.): Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts (Loseblattsammlung), 13. Ergänzungslieferung, C. H. Beck 2004, ISBN 3-406-44100-9.
  • Dinan, Desmond: Ever closer Union. An introduction to the European Union, 2. Aufl., L. Rienner Publishers 1999. ISBN 1555877397
  • Jachtenfuchs, Markus/ Kohler-Koch, Beate: Europäische Integration, UTB 2003. ISBN 3825218538
  • Jäger, Thomas/ Piepenschneider, Melanie (Hrsg.): Europa 2020. Szenarien politischer Entwicklung, Leske + Budrich Verlag 2002. ISBN 3810013560
  • Kohler-Koch, Beate/ Woyke, Wichard (Hrsg.): Die Europäische Union, Bd. 5, Lexikon der Politik, C.H. Beck 1996. ISBN 340636909X
  • McCormick, John: Understanding the European Union. A concise introduction, Palgrave MacMillan 2002. ISBN 033394867X
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Siehe auch

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