Benelux-Vertrag
Der Benelux-Vertrag (Union Économique Benelux) wurde am 3. Februar 1958 von Belgien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Dort wurde die Errichtung einer Wirtschaftsunion vereinbart, die alle drei Länder umfassen sollte. Für die Dauer von 50 Jahren wurde gegenseitiger freier Austausch von Waren, Arbeitskräften, Dienstleistungen und Kapital vereinbart. Der Staatsvertrag trat 1960 in Kraft, damit gab es praktisch keine Handelsbeschränkungen mehr zwischen den drei Staaten.
Vorläufer des Benelux-Vertrages waren die 1921 zwischen Luxemburg und Belgien geschlossene Wirtschaftsunion mitsamt Währungsverbund und die 1948 gegründete Zollunion zwischen den drei Ländern.
Der Benelux-Vertrag war der erste vollkommen freie internationale Wirtschafts- und Arbeitsraum. Er gilt heute als die Keimzelle der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), der ersten Vorgängerin der Europäischen Union.