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Administrativenteignung und Legalenteignung

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Von einer Administrativenteignung spricht man, wenn eine Enteignung auf einem Verwaltungsakt, also auf einer Handlung der Verwaltung (Administration, von lat. administratio Verwaltung), beruht. Den Gegensatz bildet die Legalenteignung, die durch Gesetz erfolgt (von lat. lex Gesetz).

Die Administativenteignung ist also auf eine Entscheidnung der Verwaltung zurückzuführen, nicht auf eine unmittelbare Entscheidung des Parlaments. Die Administativenteignung ist jedoch nur rechtmäßig, wenn sie auf einem formellen Gesetz beruht.

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