Opt-out (Permission Marketing)
Im Permission Marketing bezeichnet Opt-out die im Gegensatz zum Opt-in-Verfahren automatische Aufnahme in eine Verteilerliste, beispielsweise nach dem Kauf in einem Online Shop oder der Anmeldung in einer Online-Community. Der Empfänger erhält oft erst bei Zusendung der E-Mail oder SMS die Möglichkeit, sich aus der Verteilerliste des Anbieters entfernen zu lassen, wenn er keine weitere Werbung wünscht.
Dieses Verfahren gilt im E-Mail-Marketing als unseriös und an der Grenze zum Spam.
In Deutschland ist nach neuer Gesetzeslage (2005) die Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung (Unsolicited Bulk Email, UBE) nun nicht mehr statthaft und kann rechtlich verfolgt werden. Damit ist das Opt-out-Verfahren in Deutschland nicht länger gesetzeskonform. Umgangen wird dieses Verdikt in der Werbebranche oft durch Zusenden von E-Mails aus fernen Drittländern mit rechtlich unsicherer Lage.
Die in E-Mail-Unterzeilen oftmals formal korrekt angebotenen Opt-out-Links sind häufig nur zu E-Mail-Adressen-Verifizierungszwecken eingesetzt: Ein E-Mail-Empfänger, der dem Opt-out-Link folgt, ist existent und wird – von ihm meist nicht nachvollziehbar – künftig damit rechnen müssen, gezielt mit noch mehr Werbung überhäuft zu werden.
Der Bundesgerichtshof erklärte im Juli 2008 die „Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen "Opt-out"-Erklärung“. [1]
Anmerkungen
- ↑ Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS, Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 135/2008