Sondertribunal für den Libanon
Das Sondertribunal für den Libanon (Englisch: Special Tribunal for Lebanon , STL / Französisch: Tribunal Spécial pour le Liban, TSL / arabisch المحكمة الدولية الخاصة بلبنان) ist ein Ad-hoc-Strafgerichtshof der Vereinten Nationen, um insbesondere das Attentat auf den ehemaligen Ministerpräsident Rafiq al-Hariri am 14. Februar 2005, bei dem dieser und 22 weitere Personen getötet wurden, aufzuklären und die Täter und deren Hintermänner zu verurteilen. Im Gegensatz zu den UN-Kriegsverbrechertribunalen wird nicht internationales Recht, sondern libanesisches Recht angewandt. Dabei sind die Möglichkeit der Verhängung der Todesstrafe und die Verurteilung zur Zwangsarbeit ausgenommen.
Nicht nur aus Sicherheitsgründen wurde als Sitz des Tribunals Leidschendam-Voorburg bei Den Haag, Niederlande gewählt. Die Einrichtungen des Tribunals befinden sich in dem früheren Gebäude des Algemene Inlichtingen- en Veiligheidsdienst (AIVD), dem niederländischen Inlandsnachrichtendienst. [1]
Mandat
Die libanesische Regierung ersuchte die Vereinten Nationen am 13. Dezember 2005, ein internationales Sondertribunal aufzustellen, dessen Aufgabe die Strafverfolgung der Verantwortlichen für das Attentat auf al-Hariri sein sollte. Bei dem Anschlag wurden außer al-Hariri 22 weitere Personen getötet.
Ein solches Tribunal wurde durch ein Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und der libanesischen Republik statuiert. Unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen stimmte der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 1757 dem Abkommen am 30. Mai 2007 zu. Die Resolution beinhaltete auch die Statuten des Sondertribunals, die zum 10. Juni 2007 in Kraft traten.[2]
Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch forderte, dass dem Tribunal auch die Zuständigkeit für 14 weitere Attentate gegeben werden solle, die seit dem 1. Oktober 2004 im Libanon begangen wurden.[3]
Das Abkommen zwischen dem Libanon und den Vereinten Nationen sieht tatsächlich vor, dass die Zuständigkeit des Gerichtes über das Attentat vom 14. Februar 2005 hinaus ausgeweitet werden kann, falls das Gericht feststellen würde, dass weitere Anschläge zwischen dem 1. Oktober 2004 und dem 12. Dezember 2005 mit dem Attentat auf al-Hariri in Verbindung standen, etwa durch Motiv, Täter oder modus operandi. Die Einbeziehung späterer Delikte, die durch die Sonderermittler der Vereinten Nationen untersucht wurden, in das Verfahren vor dem Sondertribunal bedarf jedoch der expliziten Zustimmung der libanesischen Regierung und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.[4]
Es ist das erste Mal, dass ein Tribunal der Vereinten Nationen ein Strafverfahren wegen eines terroristischen Anschlages auf eine einzelne Person durchführt. [5] Das Sondertribunal wird ein hybrider Strafgerichtshof sein, ähnlich dem Sondertribunal für Sierra Leone und dem Rote-Khmer-Tribunal, allerdings wird das Gericht nicht internationales Recht anwenden, sondern Artikel 2 der Statuten des Tribunals legt fest, dass libanesisches Recht zu Anwendung kommt.
Aufbau
Das Gericht besteht aus vier Organen nämlich den Spruchkörpern, der Anklage, der Geschäftsstelle und einem Büro zur Unterstützung der Verteidigung.
Spruchkörper
Es gibt ingsesamt drei Arten von Spruchkörpern. Dieses sind im einzelnen der Ermittlungsrichter (Pre-Trial Judge), die Prozesskammer (Trial Chamber) und die Berufungskammer (Appeals Chamber). Die Prozesskammer besteht aus drei Richtern, einem libanesischen Richter und zwei internationalen Richtern, die Berufungskammer aus zwei Libanesen und drei Internationalen. Der Emittlungsrichter ist international.
Anklage
Der Ankläger wird vom UN-Generalsekretär nach Rücksprache mit der libanesischen Regierung ernannt. Der Generalsekretär wird bei der Auswahl von einem Komitee beraten, das aus zwei aktiven oder ehemaligen Richter internationaler Gerichte und einem Vertreter des Generalsekretärs besteht. Der Ankläger dient drei Jahre und darf einmalig wiedergewählt werden. Der Vize-Ankläger wird von der libanesischen Regierung ernannt.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle unter der Leitung des Kanzlers (Registrar) organisiert die tägliche Arbeit des Gerichts. Der Kanzler hat eine Amtszeit von drei Jahren und darf einmalig wiedergewählt werden.
Einzelnachweise
- ↑ Mark Leon Goldberg: Netherlands Close to Agreeing to Host the Hariri Tribunal. UN Dispatch, 16. November 2007, abgerufen am 1. März 2009 (englisch).
- ↑ Security Council votes to establish Hariri assassination tribunal, UN News Centre, 30. Mai 2007. Abgerufen am 1. März 2009 (englisch).
- ↑ Human Rights Watch: Establishing the Hariri Tribunal, 30. Mai 2006. Abgerufen am 7. Dezember 2008 (englisch).
- ↑ Special Tribunal for Lebanon. United Nations, abgerufen am 1. März 2009 (englisch).
- ↑ Kim Ghattas: Lebanon's groundbreaking tribunal, BBC News, 21. Mai 2006. Abgerufen am 1. März 2009 (englisch).
Weblinks
- Website des UN-Sondertribunals (Englisch/Französisch/Arabisch)
- List of UN Documents on the Special Tribunal for Lebanon (Englisch)
Koordinaten: 52° 4′ 51″ N, 4° 23′ 29″ O