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Charta

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Mit Charta (Aussprache: [ˈkarta][1]; gr. χάρτα, χάρτης, möglicherweise mit dem ägyptischen Wort kheret-aa „Schreiberkästchen“ verwandt, lat. charta = Papierblatt) bezeichnet man die für das Staats- und Völkerrecht grundlegenden Urkunden wie die Magna Carta, die Charta der Vereinten Nationen oder die portugiesische Verfassungscharta von 1826.

In der Diplomatik wird die Charta als frühmittelalterliche Urkundenform von der Notitia abgegrenzt: Die Charta ist eine dispositive Urkunde, die in der ersten Person und im Präsens formuliert ist, während die Notitia als Beweisurkunde in der dritten Person und im Perfekt formuliert ist. Die Charta ist im frühen und hohen Mittelalter besonders im südlichen Europa (Italien, Spanien, Südfrankreich) in Gebrauch.

Im übertragenen Sinn wird der Begriff auch für Satzungen oder Selbstverpflichtungen nichtstaatlicher Organisationen verwendet. So gibt es z. B. Chartas von Künstlergruppen, Wissenschaftlern oder Berufsgemeinschaften.

Eine Basisdemokratie ohne physisches Territorium im übertragenen Sinne wie ein „virtueller Staat“, in der mehrheitlich beschlossenen Verhaltensregeln in einer konkreten Newsgroup gelten, heißen ebenfalls Charta, siehe Charta (Newsgroup).

Weitere bekannte Chartas sind die Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder Europäische Charta für Forscher.

Fußnoten

  1. Duden Aussprachewörterbuch. Bibliographisches Institut Mannheim 1962.