GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (§ 161 Abs. 1 HGB), deren Komplementär (d. h. unbeschränkt haftender Gesellschafter) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. So lässt sich die Haftung der Kommanditgesellschaft beschränken, ohne die Rechtsform der Kommanditgesellschaft aufgeben zu müssen.
Die im Rechtsverkehr angegebene Firma, also auch der Name auf Angeboten, Rechnungen etc., muss eindeutige Hinweise auf beschränkt haftende Gesellschafter enthalten. Ein Zusatz wie GmbH & Co. KG muss dort unbedingt angegeben und darf nicht einfach durch KG ersetzt werden, obwohl die Firma selbst eigentlich Kommanditgesellschaft ist.
Außerdem muss sich die GmbH nicht mit Kapital in die KG einbringen. Sie kann sich auch auf die Geschäftsführung beschränken, die dann vom Vertreter der GmbH, also dem GmbH-Geschäftsführer, ausgeübt wird.
Vorteile: Die Einnahmen verbucht die KG. Als Personengesellschaft werden die Ausschüttungen an die Kommanditisten und den Komplementär zu deren persönlichen Steuersätzen versteuert. Das ist vorteilhaft, wenn die Ausschüttungen an mehrere Personen erfolgen und deren Einkünfte nicht zum Spitzensteuersatz zu versteuern sind. Bei einer reinen GmbH ist der Gewinn unabhängig von der Höhe zum Spitzensteuersatz zu versteuern. In der Gmbh & Co. KG erhält die GmbH nur einen geringen Teil der Ausschüttungen, so dass die steuerliche Belastung entsprechend gering ist. Die Gesellschafter der GmbH rekrutieren sich in der GmbH & Co. KG oft aus den Kommanditisten der KG.
An sich haftet der Komplementär (eine natürliche Person) in der KG unbeschränkt. In der GmbH & Co. KG wir das Haftungsrisiko des Komplementärs durch die GmbH (eine juristische Person) übernommen und ist entsprechend beschränkt.
Nachteil: Der Aufwand für die Buchführung ist entsprechend hoch, da sowohl für die KG als auch für die GmbH die Bücher entsprechend zu führen sind.
Siehe auch
Verwandte Rechtsformen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
- Gemeinnützige GmbH, gGmbH
- Eingetragene GmbH, eGmbH (gemeinnützig)
- Britische Limited (Ltd), vergleichbar der GmbH
Kapitalgesellschaften, Rechtsformen, Gesellschaftsformen
Literatur
- Thomas Mueller-Thuns: Hesselmann/Tillmann/Mueller-Thuns – Handbuch der GmbH & Co. KG. Begründet von Malte Hesselmann. 19. Auflage. Otto Schmidt, Köln 2005 ISBN 3-504-32518-6