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Pornografie im Internet

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Pornografie im Internet ist im Internet verbreitete Pornografie.

Das Internet ist durch Anonymität, Verfügbarkeit und kostenlose Angebote zu einem wichtigen Verbreitungsweg von Pornografie geworden. Jugendschutz und strafrechtliche Verfolgung stoßen im Internet auf praktische Probleme.

Jugendschutz

Pornografie insgesamt wird in Form von pornografischen Schriften, Bildern, Tonträgern, Filmen und Videos am stärksten über pornografische Websites verbreitet. Das ist in Deutschland aufgrund der Jugendschutzbestimmungen § 184 Abs. 1 Nr. 1 & 2 StGB und § 4 JMStV unzulässig. Ausnahmsweise ist die öffentliche Zugänglichmachung im Rahmen geschlossener Benutzergruppen, bei denen sichergestellt ist, dass die Teilnehmer nicht unter 12 Jahren alt sind, erlaubt. Zu diesem Zweck verlangen manche Betreiber dieser Websites die Eingabe einer Kreditkarten- oder Personalausweisnummer, um das Alter zu verifizieren. Eine solche Zugangsbeschränkung wird jedoch von der Rechtsprechung nicht als wirksam eingestuft, vielmehr sind effektive Maßnahmen wie das Postident-Verfahren erforderlich.[1]

Anbieter, die kein Adult Verification System verwenden, machen sich dabei nach deutschem Recht strafbar. Öffentliche Sammlungen, die harte Pornografie enthalten, sind auch mit AVS strafbar.

Bezahlung

Zur Abrechnung bei kostenpflichtigen Websites werden Kreditkarten, früher auch Dialer verwendet. Durch strikte Regulierung in vielen europäischen Ländern (u.a. Schweiz) sowie die inzwischen starke Verbreitung von DSL-Leitungen, welche keine Wählverbindungen mehr verwenden, wurde die Verbreitung von Dialern jedoch praktisch auf Null reduziert.

Neben der Abrechnung über Kreditkarte nimmt die Abrechnung über sogenannte Micropayment-Systeme wie T-Pay, ClickandBuy in den letzten Jahren stark zu. Auch die Elektronische Lastschrift findet weite Verbreitung. Häufig sind die Bezahlarten auch in Micropayment-Systeme integriert. Andere Bezahlvarianten wie Guthabenkarten sowie mobile Bezahlungsarten via Handy und Premium-SMS sind im Bereich Internet-Pornografie weniger verbreitet.

Eine weitere Quelle für Pornografie neben Websites sind Sharehoster, das Usenet und Filesharing-Systeme.

Einzelnachweise

  1. Jugendmedienschutz: Alterskontrollierte geschlossene Benutzergruppen im Internet gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV“ von Martin Döring und Thomas Günter