Hexenhammer
Der Hexenhammer oder Malleus maleficarum ist ein angeblich von Jakob Sprenger und Heinrich Institoris stammendes Buch (die Autorenschaft von Sprenger wird weitgehend abgelehnt), das erstmals 1487 veröffentlicht wurde und bis ins 17. Jahrhundert hinein mehrere Auflagen erhielt. Diesem Werk wurde die von Papst Innozenz VIII. 1484 unterzeichnete Bulle Summis desiderantes vorangestellt und beides zusammen leitete gleichsam eine systematische Hexenverfolgung ein. Der Hexenhammer wurde dabei zur berühmtesten Rechtfertigungsschrift für das grausame Vorgehen gegen Personen, die der "Hexerei" verdächtigt wurden, und diente vielen anderen Hexentheoretikern als Grundlage für ihre Argumentation für ein Vorgehen gegen angebliche Hexen. Dank des aufkommenden Buchdrucks erfuhr der Hexenhammer rasch weite Verbreitung und avancierte mit 29 Auflagen zu einem der frühen Bestseller.
Der Hexenhammer kam im Gewande einer nüchtern-sachlichen scholastischen philosophischen Abhandlung daher. Er fasste verschiedene Formen des Hexenglaubens zusammen. Dadurch wurde der Kreis der verdächtigen Personen erschreckend ausgeweitet. Als verfahrensrechtliche Neuerung wurden eingeführt zum einen die Denunziation, zum anderen im Beweisverfahren die Anwendung der Folter und - in bestimmtem Rahmen - die so genannten "Hexenproben". Der Hexenhammer zählt zu den verheerendsten Büchern der Weltliteratur - das Verfasserproblem und die Hintergründe seiner Entstehung wurden erst durch neuere Forschungsergebnisse erhellt.
1631 veröffentlichte Friedrich Spee von Langenfeld anonym die Cautio criminalis, eine Gegenschrift zum "Hexenhammer". Mit diesem Werk brachte Spee viele Menschen zum Nachdenken.
Literatur
- Heinrich Kramer (Institoris): Der Hexenhammer. Malleus maleficarum. Kommentierte Neuübersetzung, herausgegeben und übersetzt von Günter Jerouschek und Wolfgang Behringer, München, dtv 3. revidierte Auflage März 2003 ISBN 3-423-30780-3
- http://www.uni-saarland.de/fak3/behringer/HP/Hexenhammer.pdf - Artikel von Wolfgang Behringer