Schöffe (ehrenamtlicher Richter)
Ein Schöffe (von althochdeutsch: sceffino, der Anordnende) ist ein in der Hauptverhandlung des deutschen Strafverfahrens tätiger juristischer Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen wurde. Mit dem Berufsrichter beurteilt er die Tat des Angeklagten und setzt das Strafmaß fest.
Deutschland
Das Schöffengericht des Amtsgerichts ist – wie die kleine Strafkammer des Landgerichts – regelmäßig mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. In der großen Strafkammer des Landgericht wirken zwei Schöffen neben drei Berufsrichtern mit. Die Berufung zum Schöffen kann nur in wenigen begründeten Fällen abgelehnt werden. Der Schöffe muss ein Lebensalter zwischen 25 und 70 Jahren haben. Er darf bestimmten Berufsgruppen (wie z. B. Polizeivollzugsbeamte) nicht angehören. Das Amt des Schöffen kann nur von einem oder einer Deutschen versehen werden.
Schöffen sind in Zivilprozessen und in der Disziplinargerichtsbarkeit nicht vorgesehen. In gerichtlichen Disziplinarverfahren sind jedoch regelmäßig Beamtenbeisitzer beigeordnet, die eine ähnliche Stellung und vergleichbare Aufgaben wie ein Schöffe haben.
Der Schöffe hat in der Verhandlung das gleiche Stimmrecht wie der hauptberufliche Richter.
Österreich
In Österreich werden Schöffensenate nur an den Landgerichten verwendet. Diese bestehen aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Die Schöffen werden durch Zufall ausgewählt. Eine Person, die jünger als 25 oder älter als 65 ist, darf nicht zum Schöffen berufen werden.