Wochenendfahrverbot
Deutschland
Das Wochenendfahrverbot in Deutschland, besser Sonn- und Feiertagsfahrverbot findet sich in § 30 (3) der Straßenverkehrsordnung.
Hiernach dürfen Lkw über 7,5t zulässiger Gesamtmasse sowie Lkw mit Anhänger an Sonntagen sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht fahren.
Von dem Verbot nicht betroffen ist die Beförderung von frischen Lebensmitteln wie Milch, Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse. Außerdem sind Fahrzeuge, die im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße eingesetzt werden, von der Regelung ausgenommen.
Das nationale Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist innerhalb der europäischen Union heftig umstritten.
Schweiz
In der Schweiz gilt ein Fahrverbot an Sonntagen und Feiertagen für Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht von 0 bis 24 Uhr. Ferner gilt ein Nachtfahrverbot in der Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Österreich
In Österreich gilt für Lastkraftwagen sowie für Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgeicht ein Fahrverbot zwischen Samstag 15 Uhr und Sonntag 22 Uhr. Der Beginn am Samstag kann bei Ferienregelungen streckenweise auf 8 Uhr vorverlegt werden.
Sonstige Länder
Kein Wochenendfahrverbot gibt es in: