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Richard Jaeger

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Richard Jaeger (* 16. Februar 1913 in Berlin; † 15. Mai 1998 in München) war ein deutscher Politiker (CSU).

Er war von 1953 bis 1965 sowie von 1967 bis 1976 Vizepräsident des Deutschen Bundestages und von 1965 bis 1966 Bundesminister der Justiz.

Ausbildung und Beruf

Nach dem Abitur 1933 absolvierte Jaeger ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, welches er 1936 mit dem ersten und 1939 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. Von 1939 bis 1945 nahm er als Soldat am Zweiten Weltkrieg teil. Sein Wehrdienst wurde unterbrochen durch seine Ernennung zum Gerichtsassessor am Amtsgericht Weilheim 1940 und die Ernennung zum Amtsgerichtsrat 1943.

Partei

Seit 1946 war Jaeger Mitglied der CSU. Von 1952 bis 1981 war er Mitglied im CSU-Landesvorstand.

Abgeordneter

Von 1949 bis 1980 war er Mitglied des Deutschen Bundestages.

Hier war er von 1952 bis 1953 Vorsitzender des Ausschusses zum Schutz der Verfassung und von 1953 bis 1961 Vorsitzender des Verteidigungsausschusses.

Von 1953 bis 1965 sowie von 1967 bis 1976 war Jaeger Vizepräsident des Deutschen Bundestages. Von 1953 bis 1956 war er Vorsitzender der Unterkommission Haushalt des Bundestagspräsidiums.

Vom 10. Dezember 1953 bis zum 1. Juli 1954 war er auch Mitglied des Europaparlamentes.

Von 1987 bis 1991 war er Vorsitzender der Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments e.V..

1952 gehört Jaeger zu einer Gruppe von 34 Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktiobn die einen Gesetzentwurf zur Einführung des relativen Mehrheitswahlrechts in den Bundestag einbrachten.

Richard Jaeger war stets als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Fürstenfeldbruck in den Deutschen Bundestag eingezogen.

Öffentliche Ämter

Von 1948 bis 1949 war er Oberbürgermeister von Eichstätt

Nach der Bundestagswahl 1965 wurde er am 26. Oktober 1965 zum Bundesminister der Justiz in der von Bundeskanzler Ludwig Erhard geleiteten Bundesregierung ernannt. Nach dem Bruch der Koalition mit der FDP und der anschließenden Bildung der Großen Koalition schied Jaeger am 1. Dezember 1966 aus der Bundesregierung aus.

Bekannt wurde Richard Jaeger in den 60er Jahren vor allem dadurch, dass er für die Abschaffung bzw. Abänderung des Artikel 102 Grundgesetz und damit für die Wiedereinführung der Todesstrafe für Mord und andere Kapitalverbrechen öffentlich eintrat. ("Kopf-ab-Jaeger")

Veröffentlichungen

  • Deutscher Bundestag, in: Staatslexikon, Band 2, 6. Aufl., Freiburg im Breisgau, 1958, Spalten 635 bis 646.
  • Der Verteidigungsausschuß an der Arbeit, in: Informationen für die Truppe, Jg. 1966, Heft 1, Seite 3 bis 7.
  • Idee und Wirklichkeit - Das Grundgesetz in der Bewährung, in: Die Politische Meinung, 1979, Heft 184, Seiten 54 bis 59.
  • Unabhängigkeit - Der Kern eines Mandats, in: Sonja Schmid-Burgk, Ein Leben für die Politik? Briefe an jüngere Mitbürger, Freiburg im Breisgau, 1988, Seiten 85 bis 91.