Diskussion:Sichtflug
Allgemeines
habe eine einleitung formuliert, um das thema sichtflug in der dualität und der abgrenzung zum instrumentenflug darzustellen und einzuordnen. weitere ergänzungen/änderungen sind beeabsichtigt. h.h. 12.12.2007
was die überschneideng zum Artikel "luftraumstruktur" betrifft: die dem artikel "sichtflug/allgemeines" beinahe beziehungslos angehängte tabellarische aufzählung von luftraumkategorien ist nicht notwendig (und in dieser form auch nicht geeignet), um zu erklären, was das wesentliche am sichtflug ist. insofern bin ich für die entfernung dieser aufzählung. eine auf den sichtflug bezogene und eingebundene erwähnung der luftraumstruktur würde allerdings in den artikel gehören.
die "nackte" aufstellung der luftraumkategorien ist auch nicht geeignet, um zu erklären, was ein luftraum ist und aufgrund welcher systematik sich eine luftraumstruktur ergibt. Insofern halte ich auch den Artikel "Luftraumstruktur" für komplett überarbeitungsbedürftig. h.h. 12.12.2007
der artikel wurde komplett überarbeitet, die redundanz zu "luftraumsrtuktur" ist auf das notwendige maß zurückgeführt. dorthin verlinken möchte ich erst, wenn "luftraumstruktur" ebenfalls überarbeitet ist. h.h. 17.12.2007
SVFR
Mir fehlt noch ein Abschnitt zu Special VFR - mit den Minimas.--84.137.23.127 11:48, 31. Dez. 2006 (CET)
svfr ist eher lehrbuchinhalt. übermäßiger erklärungsaufwand für einen relativ seltenen spezialfall. ist glaub' ich nichts für wikipedia. h.h. 17.12.2007
(Un-)Kontrollierter Flug
Der Satz "Dabei steuert der Pilot zwar das Flugzeug, die Zuständigkeit für die navigatorische Flugdurchführung und die Verkehrslenkung wird aber an die Flugsicherung (Fluglotsen) delegiert." beschreibt nicht den Unterschied zwischen VFR und IFR, sondern den zwischen kontrolliertem und unkontrolliertem Flug. IFR ist zwar praktisch immer kontrolliert, aber auch VFR kann man kontrolliert fliegen. Einklich.net 10:15, 12. Feb. 2008 (CET)
- Und IFR kann man auch unkontrolliert fliegen - nur nicht in Deutschland. In der Tat geht da einiges durcheinander.
- Dann beseitigen wir das Durcheinander doch mal. Der einzige wesentliche Unterschied zwischen IFR und VFR liegt AFAIK darin, daß der IFR-Flieger zur Kontrolle der Fluglage keine Anhaltspunkte außerhalb des Flz braucht, weil er sich in dieser Hinsicht allein nach den Instrumenten (Horizont / Wendezeiger) richten kann. Alle hier im Artikel genannten Unterschiede dagegen betreffen nicht das Begriffspaar VFR/IFR, sondern das Begriffspaar kontrolliert/unkontrolliert.
- Ich hätte dazu aber gern noch ein paar Meinungen mehr. Eventuell läßt sich sogar alles (VFR, IFR, Kontrolliert, Unkontrolliert) unter einem einzigen Artikel „Flugverkehrsarten“ zusammenfassen. Das wäre vielleicht am übersichtlichsten. Einklich.net 14:41, 5. Mai 2008 (CEST)
- Habe drastisch überarbeitet. Kommentare willkommen.
- IFR kann man niemals unkrontrolliert fliegen - die Kontrolle ist ein wesentlicher Bestandteil des IFR-Fluges - bitte nicht mit dem Blindflug verwechseln. Sowohl dieser Artikel asl auch derjenige über IFR gehören einmal überarbeitet - es ist zuviel "Flugsimulatorwissen" darin.
- Auch ein VFR erfolgt in weiten Teilen kontrolliert. Er unterscheidet sich vom IFR-Flug, das er nicht angemeldet werden muss und das der Controller wenige bzw. keine Vorgaben bezüglich zu wählenden Geschwindigkeite, Flughöhen oder Kursen macht. Die Durchführung eines IFR-Fluges ist angemeldet und ist nicht Abhängig von Sichtverhältnissen. Die Limits für die Flugdurchführung sind beim VFR durch allgemeine Regeln für alle, beim IFR durch die Limitierungen des Flugzeugmusters gegeben. Da dies beinhalten kann, das bei geringer Sicht geflogen wird, muss sowohl die Maschine als auch der Flugzeugführer mit dem sogenannten Blindflug vertraut sein.
- Der VFR-Flieger ist lediglich an die Rahmenbedingungen für die Durchführung von VFR-Flügen gebunden, während der IFR-Flieger an seinen Flugplan gebunden ist. Ersterer darf dei Luftraum nur bis zu einer bestimmten Höhe nutzen, muss sich von Wolken fernhalten und darf nur bei einer bestehenden Minimalsicht geflogen werden.
- Das ist großteils falsch. IFR gibt es auch im unkontrollierten Luftraum, in Deutschland z.B. im Luftraum F. --08-15 10:45, 21. Dez. 2008 (CET)
IFR/VFR
"Instrumentenflugregeln (Instrument Flight Rules, IFR) abgewickelt. Dabei steuert der Pilot zwar das Flugzeug, die Zuständigkeit für die navigatorische Flugdurchführung und die Verkehrslenkung wird aber an die Flugsicherung (Fluglotsen) delegiert."
Stimmt ueberhaupt nicht. Auch in IFR ist der Pilot verantwortlich fuer die Navigation und wenn in VMC dann auch fuer die Trennung zu anderen Flugzeugen und zu Grundhindernissen. Die Flugsicherung garantiert nur die Trennung zu anderen Flugzeugen, die ebenfalls unter IFR und in kontrolliertem Luftraum fliegen (unabhaengig von VMC/IMC), aber nicht zu VFR-Verkehr (Ausnahme s.u.) oder zu IFR-Verkehr in nicht kontrolliertem Luftraum. Und sie wird keinen IFR-Flug genehmigen, der in Konflikt mit Grundhindernissen ist. Aber navigatorische und Sicherheitshinweise kann man ganz genauso auch in VFR bekommen.
Und in manchen Luftraeumen (z.B. Class B) wird auch VFR-Verkehr genauso wie IFR-Verkehr kontrolliert.
Vorschlag: Klare Trennung zwischen den Begriffspaaren kontrollierter/unkontrollierter Flug auf der einen Seite und VFR/IFR auf der anderen Seite.
- Die Flugsicherung garantiert nicht nur die Trennung zu anderen Fliegern, sondern sehr wohl auch den Abstand zu Hindernissen, da diese dem Piloten überhaupt nicht bekannt sind! IFR Verkehr in unkontrollierten Luftraum (außer Luftraum F - hier gilt aber das Prinzip - one at a time!) sowie Luftraum B haben wir hier in der BRD nicht! Gruß -- Frankygth 22:55, 5. Mai 2008 (CEST)
- Das stimmt, aber der Eintrag macht ja gleich am Anfang das globale Fass auf. --Thborchert 09:20, 6. Mai 2008 (CEST)
falsche Definition
Sichtflug kann kontrolliert oder unkontrolliert sein. Instrumentenflug kann kontrolliert oder unkontrolliert sein. Das sind einfach unterschiedliche Dinge, die man nicht in einer Definition vermengen kann. Das ist in den beiden Abschnitten über diesem schon ausgeführt.
Bei wissen.de wird auch behauptet, dass IFR-Piloten nicht für die Vermeidung von Zusammenstößen verantwortlich wären, und im anderen Artikel Instrumentenflug als "Flug ohne Bodensicht" definiert. Das ist keine geeignete Quelle.
Der Abschnitt "Missverständnisse und abweichende Definitionen" hat schon was von hunderte von Geisterfahrern... --08-15 01:18, 12. Feb. 2009 (CET)
Die neue Version ist mit Ausnahme des Swisscontrol-Zitats unbelegt und enthält wieder eine ganze Reihe Fehler:
- die Definition ist fälschlich wieder an der Flugsicherung aufgehängt (übrigens ist es ein absoluter Normalfall, dass VFR-Flüge in einer Kontrollzone anfangen und/oder enden)
- IFR-Flug ist üblicherweise kontrolliert, aber nicht zwangsläufig (siehe oben), die Definition im Artikel ist falsch
- Leichtflugzeuge fliegen vor allem deshalb bei gutem Wetter, weil sie für Vereisungsbedingungen nicht geeignet sind, das "deshalb" ist falsch
- die Allgemeine Luftfahrt besteht keinesfalls nur aus Privatpiloten
--08-15 20:57, 23. Feb. 2009 (CET)
Bei (4) stimme ich die gerne zu - vielleicht fällt dir eine bessere Formulierung ein. Bei (3) teilweise, doch stammt die Wortwahl ebenfalls von der Swisscontrol.
Bei (1) liegst du wohl falsch, da habe ich mich seit unserem "Fast-Editwar" zur Sicherheit nochmals in der Fachliteratur umgesehen. Dass Privatflüge auch auf Flughäfen beginnen/enden können, ändert nichts an ihrer de-iure NICHT-Kontrolle auf Strecke. Mit IFR kenne ich mich weniger aus - da habe ich gegen eine Umformulierung betreffs (2) keinen Einwand, falls sie nicht wieder die VFR-Definition berührt. Grüße, Geof 21:28, 23. Feb. 2009 (CET)
- Im unkontrollierten Luftraum und im Luftraum E sind Sichtflüge selbstverständlich nicht kontrolliert. Aber in der Kontrollzone und als CVFR-Flug in C sehr wohl. Und das sind ganz normale Sichtflug-Verfahren, die nichts mit Instrumentenflug zu tun haben. Eine Definition muss das berücksichtigen. --08-15 21:40, 23. Feb. 2009 (CET)