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Salzregal

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Unter Salzregal versteht man ein mittelalterliches Monopol auf den Handel mit Salz.

Vom 12. bis über das 15. Jahrhundert hinaus bestand für die Stadt Lüneburg ein Salzmonopol, das als "königliches Recht" (= Regal gegen Zahlung einer entsprechenden Summe) an die Stadt verliehen wurde. Es handelt sich dabei um ein Monopol, das für Norddeutschland und die Ostseeanrainer galt. Es wurde gegen konkurrierende Salinen z. B. in Schleswig-Holstein auch mit Gewalt durchgesetzt.

In der Schweiz besteht noch heute das Salzregal, das die Kantone innehaben.