Reichsgut
Erscheinungsbild
Als "Reichsgut" bezeichnet man die Güter und finanziellen Rechte, die an das Amt des Königs oder Kaisers und nicht an die Person gebunden waren.
Als "Reichsgut" bezeichnet man die Güter und finanziellen Rechte, die an das Amt des Königs oder Kaisers und nicht an die Person gebunden waren.