Gesellschaftsrecht (Deutschland)
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Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des BGB auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.
- GBR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Stille Gesellschaft
- OHG offene Handelsgesellschaft
- KG Kommanditgesellschaft
- GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaft
- eingetragene Genossenschaft
Bei den Gesellschaften wird zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden.