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Gesellschaftsrecht (Deutschland)

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Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des BGB auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.

Bei den Gesellschaften wird zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden.