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Diskussion:Wehrpflicht

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 217.228.69.4 in Abschnitt Israel
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EinberufungsPRAXIS nach Gesetzesaenderung noch korrekt?

Es stellt sich die Frage, ob der Begriff EinberufungsPRAXIS hier noch zutreffend ist, nachdem die aufgelisteteten Massgaben nicht mehr nur administrativ durchgefuehrt werden, sondern in Gesetzesform garantiert sind. Eventuell:

  • Zusammenlegung mit meiner provisorischen Ergaenzung zur Einberufbarkeit
  • Hinweis darauf, dass die gesetzliche Kodifizierung ein formaljuristisches Mittel zur Abschaffung mangelnder Wehrgerechtigkeit war (wurde IIRC offiziell in der Koeln-Verhandlung so in etwa gesagt)

Hat jemand Vorschlaege oder Kommentare? -vvy

Wehrpflicht in UK

Dass 1918 die Wehrpflicht nur in NORD-Irland eingeführt worden sein soll, dürfte falsch sein, denn bis 1921 gehörte ganz Irland zum "Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland". Da ich's aber nicht genau weiss, soll's ein anderer ändern.

Ukraine

Im Artikel (genau genommen hier) steht, dass man in der Ukraine über eine Abschaffung der Wehrpflicht nachdenkt, oder nachdachte ("Voraussichtlich Januar 2008") Das sollte man mal aktualisieren. (Ich selbst weiß nicht, ob sie wirklich abgeschafft wurde, deshalb schreib ich das mal hierhin.)

"Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und [...] einen Pass oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt haben." Hm, gibt es denn deutsche Staatsangehörige, die n i c h t unter diese drei Regelungen fallen? Wobei wohl sowieso jeder einen "Pass oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde" hat, sonst wäre er doch kein anerkannter Deutscher. Oder? Die Ausnahme bilden doch nur Leute mit deutschen Vorfahren in Rußland etc., aber es wäre verständlicher, wenn man das andersrum formuliert.
Sollte man bei den Ausnahmen unter den Verfolgten des Naziregimes eventuell zur Klarstellung ergänzen "aus rassischen oder politischen Gründen"? Meistens denkt man bei der vorhandenen Formulierung ja erstmal nur an politisch Verfolgte und weniger an Juden und Roma. 217.228.69.4 00:36, 17. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Israel

So wie das hier steht, müssen Beduinen in Israel den Wehrdienst ableisten, seßhafte Israelis arabischer Abstammung aber nicht, jedenfalls nicht, wenn sie Muslime oder Christen sind - also Buddhisten und Atheisten sind befreit? Nomaden dagegen, die wohl am wenigsten in die israelische Gesellschaft integriert sind, am 'arabischsten' sind, müssen aber zur Arme? Das kommt mir etwas wirr vor. Haben sich die Israelis da etwa von deutschen Landespolitikern beraten lassen? 217.228.69.4 00:45, 17. Feb. 2009 (CET)Beantworten