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Hochbett

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Stube aus Burg i. Spr. Zeichnung von Wilibald von Schulenburg, hinten rechts steht ein Hochbett

Als Hochbett wird ein Bett bezeichnet, dessen Liegefläche deutlich (mehr als etwa 1 Meter) über dem Fußboden liegt, so dass der Raum darunter als Wohnbereich oder Stauraum genutzt werden kann. Hochbetten eignen sich daher besonders gut für kleine Räume, welche effektiv genutzt werden müssen. Auch Betten, die sich in einer erhöhten Nische befinden, kann man als Hochbett bezeichnen.

Wird die Liegefläche eines Hochbetts fest in den Wänden verankert, ist in Deutschland für den Bau des Bettes eine Genehmigung durch das Bauamt nötig.[1]

Stockbett

Kein Hochbett sondern ein Stockbett

Im Unterschied dazu ist das Stockbett eine Anordnung bei der zwei Betten übereinander fest miteinander verbunden sind.

Quellen

  1. Artikel in der Rhein Mein Presse vom 27.08.2005