Diskussion:Nebenstrafrecht
Konformität
Hallo Benutzer:Gruhl, kannst du den Artikel mal so ein bisschen Wikipedia konform überarbeiten. Insbesondere der Teil ... Gesetze, aber auch Rechtsverordnungen ... sollte auch nochmals überarbeitet werden, denn: Strafvorschriften in Rechtsverordnungen genügen nur dem Gesetzlichkeitsprinzip, wenn sie keine Freiheitsstrafenandrohung enthalten. Nach dem 6. StrafRRefG habe ich bisher - auch im Nebenstrafrecht - keine Vorschrift, die ausschließlich Geldstrafe androht. Wenn aber Blankettstrafgesetze gemeint sein sollten, dann müsstest du das wenigstens klarstellen, andernfalls wäre der Artikel irreführend. -- 130.75.128.107 15:56, 28. Jan 2004 (CET)
Liste der Gesetze
Gibt es Argumente gegen die Auflistung der Gesetze, die für das Nebenstrafrecht von Interesse sind? -- Presroi 19:45, 28. Jan 2004 (CET)
- Eine Auflistung der wichtigsten Gesetze zum nebenstrafrecht ist sicher machbar. Alles würd den Rahmen sprengen.
- Als Neuling im "Wikiland" muss ich mich noch einarbeiten.
- Hallo Gruhl :) Mit den vier Tilden kann man schneller sehen, wer einen Text geschrieben hat. Argh, ich hatte es auch vergessen. Shame on me. *seufz* Naja, ich werde erstmal noch ein paar Normen hier angeben. Außerdem schreit es imho definitiv nach einer Formatvorlage für Gesetze, so wie die Biologen es schon mit ihren Gattungen gemacht haben... -- Presroi 13:13, 29. Jan 2004 (CET)
- Danke für die Hinweise. Als Jurist ;-) sollte man immer auf die Form achten. Ich bin wirklich erstaunt über die Geschwindigkeit, mit der hier gearbeitet wird. Gruhl 22:15, 29. Jan 2004 (CET)
Rechtsnormenverlinkung
Vorgeschichte: Andrsvoss hatte - mit bester Absicht - die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Nebenstrafrechtseinträge zu einer externen Seite verlinkt. Ich habe heute morgen kurz noch eine weitere Referenz hingefügt und dabei die hyperlinks entfernt. (Andrsvoss: Ist der Ablauf so NPOV? :) )
- Nein, das ist nicht NPOV, weil "mit bester Absicht" ersichtlich eine Wertung ist. :-( --Andrsvoss 18:36, 30. Jan 2004 (CET)
- Es war auf keinen Fall ironisch gemeint. -- Presroi 18:43, 30. Jan 2004 (CET)
Jetzt schiebe ich kurz - viel zu spät *seufz* noch was zum Grund hinterher. bundesrecht.juris.de ist eine aus vielen Gründen schlechte Seite. Sie enthält nicht das deutsche Bundesrecht, sondern eine seltsame Auswahl daraus. Sie ist keine offizielle Seite, juris ist eine Gmbh, die mal aus der BRep ausgegründet wurde. Die Bundesregierung bzw die Ministerien zahlen Geld für ihre Dienstleitungen. In Deutschland gibt es keine Rechtsgrundlagen für die elektronische Distribution von Gesetzen. Das sind kleinere Probleme. Ich denke, langfristig sollte der sinnige Weg immer über die Seite mit der jeweilen VO selbst gehen. Klick auf AO und dann dort ein Absatz mit Fliesstext über Strafvorschriften. So etwas ist vertretbar. Hyperlinks in wikipediatexten selbst sind manchmal sinnig, imho hier jedoch nicht. Wenn die Seite eine Garantie bieten könnte, wäre das vielleicht etwas anderes. Die Eidgenossen haben das richtig prima gemacht, das wäre dann auch die Messlatte: [1]
- Die Kritik an juris erscheint mir abwegig und ideologielastig. Tatsächlich erfreut sich die Datenbank von juris unter den mir bekannten Juristen hoher Wertschätzung und Akzeptanz. Ob die Bundesregierung die Seite selbst macht oder auf Neudeutsch outsourced kann ebenso wie die Auswahl nicht entscheidend dafür sein, dem wikipedia-Nutzer eine weiterführende Information vorzuenthalten, weil es vielleicht noch besser ginge, wenn es etwas gäbe, was aber leider nicht existiert. --Andrsvoss 18:36, 30. Jan 2004 (CET)
- Akzeptanz und Wertschätzung in ERmangelung einer vernünftigen Lösung. bundesrecht.juris.de könnte einmal eine gute Seite sein, wenn sie denn dann auch bitte das Bundesrecht enthielte. Und ich bin ja auch für links auf juris.de, aber dann bitte auch in einem dazugehörigen Artikel. -- Presroi 18:43, 30. Jan 2004 (CET)
- Bei bundesrecht.juris.de "Gesamtliste" (!) findet sich wirklich alles, was mir jemals im beruflichen Alltag an geltendem, Recht begegnet ist. Warum soll das Fehlen der Verordnung zur Bekämpfung der San-Jose-Schildlaus vom 20. April 1972 (BGBl. I S. 629) uns daran hindern, Abgabenordnung, Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsgesetz etc. zu verlinken? Wieso ist der Artikel Nebenstrafrecht, der diese Vorschriften auflistet, ein nicht "dazugehöriger" Artikel? --Andrsvoss 19:06, 30. Jan 2004 (CET)
- BtmV, BtMKostV, BtmAHV. "berufliches Leben" ist kein Kriterium von Bundesrecht. Auch totes Recht ist Bundesrecht. -- Presroi 20:02, 30. Jan 2004 (CET)
- Könntest du mal auf das Argument eingegehen, wieso das "Fehlen" dieser toten Normen dafür sprechen soll, dem Nutzer den Link auf lebendes Recht vorzuenthalten? --Andrsvoss 09:16, 31. Jan 2004 (CET)
- Noch einmal: Ja, auf jeden Fall gehört ein Link auch auf bundesrecht.juris.de - und zwar von einem Artikel Abgabenordnung etwa, unten, in der Rubrik == Weblinks ==. -- Presroi 12:39, 31. Jan 2004 (CET)
- Damit wäre dein erstes Argument (juris ist unvollständig) erledigt. Bleibt noch das zweite: Warum darf die Abgabenordnung nur in ihrem eigenen Arikel nicht aber im Artikel Nebenstrafrecht verlinkt werden? Du schreibst nur, dass dur den Link nicht für sinnvoll hälst, nicht aber warum. --Andrsvoss 12:51, 31. Jan 2004 (CET)
- Natürlich muss es nicht juris sein. Wenn dort eben keine Version einer VO oder eines Gesetzes liegt, tut es auch jede andere Quelle, die halbwegs erreichbar ist. Muss ich das noch extra erwähnen? ad 2) Binnenverlinkung der wikipedia ist in jedem Fall einer redundanten externen Verlinkung vorzuziehen. juris hat in der Vergangenheit des öftereren mal den Hostname geändert (das war neulich noch bundesrecht5, iirc). Willst du wirklich bei einer gegen n gehenden Anzahl von externen Verlinkungen dir unnötig arbeit aufhetzen? Informationen auf verlinkenswerte Seiten sollten auf jeden Fall in der WP stehen, aber genau einmal und dort, wo man sie auch zwingend erwartet. Ansonsten wäre noch genau der gleiche Link auf juris in Medizinrecht oder sonstigen relevanten Artikeln nötig. Die Erreichbarkeit über genau einen sinnigen wp-link (Nebenstrafrecht - Betäubungsmittelgesetz - juris) ist statthaft.
Grüße, -- Presroi 15:55, 30. Jan 2004 (CET)