Zum Inhalt springen

Diskussion:Naturschutzgebiet (Deutschland)

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Februar 2009 um 19:14 Uhr durch Fmrauch (Diskussion | Beiträge) (Rechtsgrundlage in Österreich). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Fmrauch in Abschnitt Geltungsbereiche

naturschutz.at

hallo! habe eigentlich nach infos aus AT gesucht. nach anschließendem google bin ich gleich auf http://www.naturschutz.at/ gelandet - in "über uns" wird das umweltbundesamt als "autor" genannt - auf deren hp ist unter http://www.umweltbundesamt.at/impressum/ zu finden, dass es sich bei der "Fachstelle des Bundes für Umweltschutz und Umweltkontrolle in Österreich" um eine GmbH handelt. Aber eigentlich müsste ich doch Content von dort unter PublicDomain nehmen können? --Emgo 23:20, 24. Nov 2005 (CET)

Straßen in Naturschutzgebieten

Warum ist es verboten, in einem Naturschutzgebiet eine Straße zu bauen? --84.61.47.2 12:26, 16. Feb 2006 (CET)

Was verstehst du unter einer Straße? Eine asphaltierte? Eine mit Steinen bepflasterte? Eigentlich selbsterklärend, aber nun ja... Der Boden würde durch Straßenbau erheblich geschädigt werden und zwar nachhaltig und irreparabel. --Andrew [?] 05:09, 10. Jun 2006 (CEST)
Auserdem würde eine Straße die verschiedenen Tiere, vom Rotwild bis zum Frosch gefährden. Rehwild und Wildschweine sind durch ihre Wanderungen in der Paarungszeit und bei der Nahrungssuche auch: entweder stark gefährdet über fahren zu werden, oder werden abgehalten die Straße zu überqueren. Durch die ganzen Straßen steigt der Wildverbiss auch nur noch mehr, denn die Reviere werden kleiner,...

--Bartiebert 22:09, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Arbeiten für den Eigenbedarf

Hallo , Dringende Frage !!

Darf ich in meinem privatem Wald, welcher in einem Naturschutzgebiet liegt, forstwirtschaftliche Arbeiten für den Eigenbedarf durchführen ? (nicht signierter Beitrag von 145.254.74.66 (Diskussion) Andrew [?] 05:09, 10. Jun 2006 (CEST))

Naturschutzebiete sind zugänglich

Die Aussage, dass Naturschutzgebiete grundsätzlich nicht zugänglich sind, halte ich nicht für ganz korrekt. Das steht zwar so im BNatG. Normalerweise ist es aber in den Verordnungen, die den Schutz im einzelnen regelnm verboten, das Gebiet "außerhalb der Wege" zu betreten, so dass man sich durchaus im Gebiet bewegen kann. --Uwe1959 20:05, 21. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Rechtsgrundlage in Österreich

fehlt! Grüße --Bukk 17:04, 8. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Geltungsbereiche

Die verengte Sichtweise auf deutschsprachige Länder halte ich für unglücklich. Ein Blick über den europäischen Tellerrand ist hilfreich, besonders was die Vorläufer und die Idee des Naturschutzes überhaupt anbelangt! --Fmrauch 18:14, 13. Feb. 2009 (CET)Beantworten