Bundesministerium der Verteidigung

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist ein Ministerium der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland. Der Hauptsitz des Ministeriums befindet sich auf der Hardthöhe in Bonn, ein zweiter Dienstsitz im Bendlerblock in Berlin.
Organisation
Das BMVg ist zugleich oberste Bundesbehörde und höchste Kommandobehörde der Streitkräfte. Das BMVg umfasst daher zivile und militärische Abteilungen, insbesondere
- den Führungsstab der Streitkräfte unter Leitung des Generalinspekteurs der Bundeswehr,
- die Führungsstäbe der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche unter Leitung von Inspekteuren,
- die Hauptabteilung Rüstung,
- die Abteilung Wehrverwaltung,
- die Personal- Sozial- und Zentralabteilung,
- die Rechtsabteilung,
- die Haushaltsabteilung.
Zu Geschäftsbereich des BMVg gehören
- die Streitkräfte gegliedert in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die militärischen Organisationsbereiche Streitkräftebasis (mit dem MAD) und Zentraler Sanitätsdienst,
- die Wehrverwaltung:
- territoriale Wehrverwaltung mit dem Bundesamt für Wehrverwaltung, Wehrbereichsverwaltungen, Standortverwaltungen und Kreiswehrersatzämtern;
- Rüstungsbereich mit
- dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB)
- dem Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (ITAmtBw)
- und nachgeordneten Dienststellen
- andere Einrichtungen.
Streitkräfte und Wehrverwaltung bilden zusammen die Bundeswehr.
Bundesminister der Verteidigung
Der Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) über die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland wird - anders als die sog. Kriegsminister früherer Jahrhunderte - Bundesminister der Verteidigung genannt. Wie im Grundgesetz in Artikel 65a festgeschrieben, hat der Bundesminister der Verteidigung in Friedenszeiten die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Er führt seien Geschäftsbereich in eigener Verantwortung und besitzt Weisungsbefugnis gegenüber über allen Angehörigen der Streitkräfte. Nur im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über, wie es in Artikel 115b des Grundgesetzes verlangt wird. In GG Art. 115a wird auch geregelt, dass der Bundestag dafür verantwortlich ist, den Verteidigungsfall festzustellen. "Die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht, trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages."
Geschichte
Das Bundesministerium der Verteidigung wurde 1955 als „Amt Blank“ eingerichtet, nachdem (West-)Deutschland von den Besatzungsmächten wieder erlaubt wurde, eigene Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen. An der Spitze des Ministeriums steht der Verteidigungsminister, der in Friedenszeiten oberster Befehlshaber der Bundeswehr ist. Im Verteidigungsfall geht sie auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG). Mit der Wiedervereinigung wurde die Nationale Volksarmee eingegliedert.
Bundesminister der Verteidigung seit 1955
Deutsche Verteidigungsminister | ||||
Nr. | Name | Anfang der Amtszeit | Ende der Amtszeit | Partei |
---|---|---|---|---|
1 | Theodor Blank | 1955 | 1956 | CDU |
2 | Franz-Josef Strauß | 1956 | 1963 | CSU |
3 | Kai-Uwe von Hassel | 1963 | 1966 | CDU |
4 | Dr. Gerhard Schröder | 1966 | 1969 | CDU |
5 | Helmut Schmidt | 1969 | 1972 | SPD |
6 | Georg Leber | 1972 | 1978 | SPD |
7 | Dr. Hans Apel | 1978 | 1982 | SPD |
8 | Dr. Manfred Wörner | 1982 | 1988 | CDU |
9 | Prof. Dr. Rupert Scholz | 1988 | 1989 | CDU |
10 | Dr. Gerhard Stoltenberg | 1989 | 1992 | CDU |
11 | Volker Rühe | 1992 | 1998 | CDU |
12 | Rudolf Scharping | 1998 | 2002 | SPD |
13 | Dr. Peter Struck | 2002 | SPD |
Weblinks
Es fehlt ein Bild des Gebäudes