Direkte und indirekte Steuer
Man unterscheidet im Steuerwesen indirekte Steuern und direkte Steuern.
Direkte Steuern werden unmittelbar vom Steuerschuldner erhoben. Zu den direkten Steuern zählen Steuern auf das Einkommen und das Vermögen (z. B. Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Solidaritätszuschlag, Zinsabschlag) sowie Steuern im Zusammenhang mit dem privaten Verbrauch (z. B. Kraftfahrzeugsteuer, Hundesteuer, Jagdsteuer).
Indirekte Steuern muss nicht der eigentliche Steuerschuldner leisten, sondern stellvertretend eine andere Person, welche die entsprechende Belastung an den eigentlichen Steuerschuldner weitergibt. Dazu zählen etwa die Mineralölsteuer, die nicht vom Verbraucher, sondern vom Mineralölhersteller abgeführt wird, die Tabaksteuer, Biersteuer und die Sektsteuer. Für die Erhebung dieser Verbrauchsteuern sind die Hauptzollämter zuständig. Auch die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, da sie den privaten Konsum besteuert, aber von Unternehmen an das Finanzamt abgeführt wird.