Gehhilfe
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Gehhilfe ist die Bezeichnung für ein Hilfsmittel für dauernd oder vorübergehend gehbehinderte Personen zur eigenständigen Fortbewegung durch Gehen.
Es gibt zahlreiche unterschiedliche Gehhilfen für unterschiedliche Grade der Gehbehinderung.
- Handstöcke sind Stützstöcke mit einfachem Handgriff. Der Handgriff kann auch anatomisch geformt sein. Der Aufstandspunkt von Handstöcken kann aus einem einfachen Ende mit Abschlusskappe bestehen oder aus drei bis fünf abgespreizten Einzelaufstandspunkten.
- Unterarmgehstützen sind Stützstöcke mit Handgriff und zusätzlich einer höhergelegenen, nach vorn offenen Manschette, an der sich der Unterarm abstützen kann.
- Gehgestelle oder Gehrahmen sind leichte Stützgestelle mit vier Aufstandspunkten auf dem Boden. Sie werden bei jedem Schritt etwas angehoben und um eine Schrittweite nach vorn wieder aufgesetzt.
- Gehwagen sind im Prinzip Gehgestelle mit Rädern, die beim Gehen nicht angehoben werden müssen. Sie werden meist im Innenbereich verwendet. Gehwagen können je nach Bedarf mit speziell orthopädisch angefertigten Armstützen ausgestattet sein, um die Anwendung auch bei verminderter Greiffähigkeit zu ermöglichen.
Als Rollatoren werden Gehwagen für den Außenbereich und für die Straße bezeichnet. Rollatoren sind robuster und mit größeren Rädern ausgestattet als Gehwagen, haben zudem auch Bremsen, teilweise auch Sitzflächen und Rückenlehnen. Dem Rollator ähnlich sind Delta-Gehräder oder Dreirad-Gehräder, die mit Aufstandspunkten in Dreieck-Form jedoch weniger stabil, dafür aber beweglicher sind.
Gehhilfen sind anerkannte Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die europäische Norm EN ISO 11199 definiert Gehhilfen für beidarmige Handhabung und Anforderungen und Prüfverfahren.
Für Deutschland ist diese Norm als DIN EN ISO 11199 ausgefertigt.