Brandschutz
Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben; er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird beispielsweise bei Veranstaltungen immer wichtiger.
Baulicher Brandschutz
Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, geregelt in der DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über den baulichen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden. Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:
- Brandverhalten von Baustoffen
- Feuerwiderstand der Bauteile
- Aufteilung der Gebäude durch Brandwände und -schutztüren
- Fluchtwegplanung
Gerade die immer stärker werdende Durchdringung großer Gebäude mit Energieversorgungs-, Steuer- und Datenleitungen läuft der von der Bauaufsicht geforderten Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken zuwider. Deshalb werden in modernen Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen (beispielsweise Bahnhöfen, Flughäfen, Museen, Kongresshallen, etc.) spezielle Feuerschutzeinrichtungen, wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, Brandschutztüren etc. möglichst lange aufrechterhalten.
Bei Tunnelbauwerken hat der bauliche Brandschutz aufgrund der dramatischen Tunnelbrände in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Neben der Einhaltung von konstruktiven Regeln wird hier der rechnerische Nachweis (die sogenannte "heiße Bemessung") zunehmend wichtiger. Regelungen zum rechnerischen Nachweis finden sich z.B. in der ENV 1992-1-2, der ZTV-Ing, oder der "Richtlinie für den Brand- und Katastrophenschutz" der DB AG.
Technischer Brandschutz
Darunter fallen die Errichtung von Steigleitungen, automatische oder auch örtlich gesehen die Bevorratung von Löschmittel, der Löschwasserversorgung und vieles mehr.
- Brandmeldeanlagen
- Rauchabzugsanlage
- Notbeleuchtung
- Feuerlöschanlagen, Anbringung von Feuerlöschern oder Wandhydranten
- Feuerwehranfahrtzonen und Löschwasserversorgung
Organisatorischer Brandschutz
Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten, Brandwarten, die Erstellung von Alarmplänen und Brandschutzplänen. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fällt in dieses Gebiet.
Die Bewusstseinsbildung, wie man sich schützen kann, muss schon sehr früh beginnen. Als Brandschutzerziehung bezeichnet man es bei Kindern in Schulen oder Kindergärten
Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz ist eine Aufgabe der Feuerwehr und bildet das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz. Abwehrender Brandschutz ist alles, was die Feuerwehr unternimmt, wenn 'das Kind in den Brunnen gefallen ist', es also schon brennt. Es ist die Tätigkeit, die man primär mit der Feuerwehr in Verbindung bringt.
Legte man bisher beim abwehrenden Brandschutz das Hauptaugenmerk einfach den Brand zu löschen, so muss man sich in der heutigen Zeit vermehrt auch um die Reduktion der Folgeschäden bemühen, da diese Schäden oft ein Vielfaches des Primarschadens ausmachen (siehe: Brandschäden)
Weblinks
Bundesverband Technischer Brandschutz e.V.
Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz
Verband der Sachversicherer (VdS), Fachservice Brandschutz
Brandschutztipps