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Grundstoffüberwachungsgesetz

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Das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) reguliert in Deutschland den Handel sowie die Ein- und Ausfuhr von Stoffen, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln geeignet sind.

Basisdaten
Kurztitel: Grundstroffüberwachungsgesetz
Voller Titel: Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen,
die für die unerlaubte Herstellung von
Betäubungsmitteln mißbraucht werden können
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: GÜG
FNA: 2121-6-26
Verkündungstag: 7. Oktober 1994 (BGBl. I 1994, S. 2835)
Aktuelle Fassung: 1. September 2004 (BGBl. I 2004, S. 2198)

Insbesondere sind chemische Stoffe von dieser Bestimmung betroffen, die als Grundstoffe zur Herstellung von Methamphetamin, LSD, Heroin, Methaqualon (einem Schlafmittel) und MDMA ("Ecstasy") dienen können, aber auch die Abgabe größerer Mengen von Lösungsmitteln und Reagentien, die bei der Synthese der genannten Stoffe benötigt werden, wird vom Grundstoffüberwachungsgesetz reguliert.

Zusammen mit dem Betäubungsmittelgesetz und dem Arzneimittelgesetz bildet das GÜG die wichtigsten Vorschriften im Betäubungsmittelrecht.

Das Grundstoffüberwachungsgesetz verbietet insbesondere die Abzweigung von Stoffen, die nach EU-Recht eingeführt, ausgeführt oder durchgeführt werden (EWG-VO 3677/90 und EWG-VO 3769/92).

§ 29 GÜG enthält Strafvorschriften für unzulässigen Umgang etc. pp. mit Grundstoffen. Damit ist das Gesetz Teil des Nebenstrafrechts.

Siehe auch: Rauschmittel, Prohibition, Rausch, Psychoaktiv