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Bande (Gruppe)

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Bande ist nach deutschem Strafrecht eine Bezeichnung für mehrere zusammenwirkende Täter. Der Begriff umfasste nach Auffassung der Rechtsprechung bis ins Jahr 2001 mindestens zwei, nach Vorlageentscheidung des 4. Strafsenates zum Großen Senat in Strafsachen wieder mindestens drei Bandenmitglieder. Die überwiegende Literaturmeinung vertritt ebenfalls den Standpunkt, dass es sich dabei um mindestens drei Bandenmitglieder handeln müsste. Begründet wird dies damit, dass erst bei drei Mitgliedern eine erhöhte Gefährlichkeit besteht, die sich unter anderem aus der Gruppendynamik ergibt. Weiterhin sollen nicht Mittäter von den Bandendelikten erfasst werden, die mit organisierter Kriminalität nichts zu tun haben. Relevant ist der Begriff zum Beispiel beim Tatbestand des Bandendiebstahls.

Nach der neueren Rechtsprechung des BGH ist es nicht mehr notwendig, dass zwei Bandenmitglieder gemeinsam den Diebstahl begehen. Es reicht vielmehr aus, wenn die Bandenmitglieder in beliebiger Form organisatorisch zusammenwirken (Beispiel: einer entwendet die Sache, der andere steht Schmiere).

Bekannte Banden der Kriminalgeschichte