Zum Inhalt springen

Cautio Criminalis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. Mai 2005 um 11:48 Uhr durch Frank Schulenburg (Diskussion | Beiträge) (+kat). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die cautio criminalis, 1631 anonym erschienen, ist ein Buch, das sich entschieden gegen die Methoden der andauernden Hexenprozesse wandte. Bis 1699 wurde es 28 mal aufgelegt.

Der Höhepunkt der Hexenverfolgung war im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit, d.h. zwischen dem 14. Jhdt. und Mitte des 18. Jhdts. Das Buch Hexenhammer (Malleus malleficarum) von Jakob Sprenger und Heinrich Institoris, erstmals 1487 erschienen war zwar nicht der Auslöser für die Verfolgungen, aber es bewirkte eine enorme Verstärkung.

Die Prozesse basierten hauptsächlich auf durch Folter erpressten Geständnissen. Wahrscheinlich starben mehr als 100.000 Menschen aufgrund von derartigen Verurteilungen. In diesem Umfeld erschien 1631 die cautio criminalis, zunächst anonym und wandte sich entschieden gegen die Prozessmethoden in den Hexenprozessen. Angeprangert wurde besonders, dass es dem/der Angeklagten unmöglich war, seine/ihre Unschuld zu beweisen. Ein rechtstaatliches Verfahren wurde gefordert und der Einsatz der Folter abgelehnt. Die Existenz von Hexen an sich wurde allerdings nicht in Frage gestellt.

Der Verfasser, Friedrich Spee von Langenfeld (* 15. Februar 1591 in Kaiserwerth † 7. August 1635 in Trier) veröffentlichte das Buch zunächst anonym.