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Rat der Europäischen Union

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Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) ist nicht zu verwechseln mit dem Europarat oder dem Europäischen Rat .


Datei:EU-Flagge.png
Flagge der Europäischen Union
Justus-Lipsius-Gebäude, Brüssel

Der Rat der Europäischen Union (auch als Ministerrat bekannt) ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Gemeinschaft, die einen Teil der Europäischen Union bildet. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten. Sitz ist das Justus Lipsius-Gebäude in Brüssel.

Organisation

Der Rat ist eines der gemeinsamen Organe der Europäischen Gemeinschaften (Europäische Gemeinschaft, Europäische Atomgemeinschaft und [[Europäische Gemeins

tet wurden.

Je nach den auf der Tagesordnung stehenden Fragen ändert sich die Zusammensetzung des Rats. Seit 2002 sind dies die folgenden neun verschiedene Zusammensetzungen:

  • Allgemeiner Rat und auswärtige Beziehungen
  • Wirtschaft und Finanzr, wird die Bezeichnung der Fachrichtung angepasst (Umweltministerrat, Agrarministerrat, usw.). Die Bezeichnung Rat der Europäischen Union wurde durch Beschluss vom 8. November 1993 eingeführt. Im EG-Vertrag, im EAG-Vertrag und im EGKS-Vertrag wird nur vom "Rat" gesprochen.

Der Vorsitz im Rat wechselt im halbjährigen Rhythmus nach einer feststehenden Reihenfolge zwischen den Mitgliedstaaten der EU.

Abstimmungen

Die Abstimmungen im Rat finden je nach Rechtsakt einstimmig oder per qualifizierter Mehrheit statt. Die Tagesordnung der Ratssitzungen und die zur Entscheidung vorgelegten Texte werden von dem Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV) unter Führung der Ratspräsidentschaft ausgehandelt, die alle sechs Monate wechselt. Ab 2007 wird die Ratspräsidentschaft gemeinsam von einem großen und zwei kleineren EU-Mitgliedern für 18 Monate übernommen.

Aufgaben

  • Der Ministerrat ist das Gesetzgebungsorgan der Union, in einer Vielzahl von Gemeinschaftsbereichen nimmt er seine Gesetzgebungsbefugnis zusammen mit dem Europäischen Parlament wahr. Meist geschieht dies im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens. Damit bricht der Rat der Europäischen Union das Prinzip der Gewaltenteilung auf Ebene der Mitgliedsstaaten auf, weil Delegationen aus der nationalen Exekutive gesetzgeberische Gewalt erlangen. Dadurch werden die nationalen Parlamente geschwächt.
  • Er sorgt für die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.
  • Er schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Verträge zwischen ihr und einem oder mehreren Staaten oder weltweiten Organisationen.
  • Er stellt mit Zustimmung des Europäischen Parlaments den Haushalt auf.
  • Er erlässt die notwendigen Entscheidungen zur Festlegung und Durchführung der Außen- und Sicherheitspolitik anhand der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Orientierungen.
  • Er koordiniert das Vorgehen der Mitgliedstaaten und verabschiedet Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen, also der zweiten und dritten Säule der EU.

Ratspräsidentschaft



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