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Diskussion:Atomwaffensperrvertrag

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. April 2005 um 18:23 Uhr durch Skriptor (Diskussion | Beiträge) (Verstöße gegen Atomwaffensperrvertrag). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

@skriptor

Bravo. Es geht also auch ohne Querelen und Pöbeleien. Gut gemacht. Ihr --217.64.171.188 13:32, 26. Okt 2004 (CEST)Enrico

65 H-Bomben bei uns

Zusatzvorschlag im Artikel: In Deutschland sind gegenwärtig 65 Wasserstoffbomben der USA stationiert, in Ramstein und Büchel. Dies und die Nukleare Teilhabe Deutschlands verstößt gegen den Atomwaffensperrvertrag.

Hel.

Ich habe die Erweiterungen erstmal wieder rausgenommen, weil einerseits mir die Belege mir zu dünn erscheinen und andererseits die Relevanz doch sehr fraglich ist. Hier geht es nicht um Atomwaffen oder Atomwaffenstationierung sondern um den Atomwaffensperrvertrag. Daß eine Atommacht solche Waffen außerhalb ihres Territoriums stationiert, hat nur fragliche Relevanz für den Vertrag und IMHO auf keinen Fall genug, um einzelne vermutete Lagerungsorte aufzuführen. --Skriptor 14:55, 15. Nov 2004 (CET)
Da die USA diese Bomben nach Deutschland gebracht haben (und in andere Staaten), haben sie gegen den Atomwaffensperrvertrag verstoßen. Daher hier relevant.
Dazu müßtest du erstmal zeigen, daß das ein Verstoß gegen den Vertrag ist. Soweit mir bekannt ist, ist es dort nur verboten, die Bomben in die Verfügung andere Sataaten zu geben, was mit dem physischen Lagerort wenig zu tun hat. (Und wenn es ein Verstoß wäre, müßte man natürlich die SU ebenfalls aufführen ;-) --Skriptor 19:27, 15. Nov 2004 (CET)

Ja warum gabs dann immer so große Aufregung, als die UdSSR-Atomwaffen "nur physisch" in Kuba stationiert wurden, was ja nach deiner Lesart nicht verboten ist, solange man die Waffen nicht verkauft oder verschenkt. Dann hätte ja auch der Irak oder Nordkorea seine (wohl nicht vorhandenen) Atomwaffen in anderen Staaten aufstellen können. Die SU hat erst auf den Vertragsbruch der USA reagiert, als diese in fast allen NATO-Staaten sowie Japan, Südkorea etc. Tausende Atomwaffen stationierten. Zur Zeit jedenfalls hat die SU keine Atomwaffen in der DDR und Europa, die USA jedoch immer noch hunderte - also wer gehört in den Artikel ? Daneben sind diese Waffen nicht nur physisch hier (obwohl das ja das Entscheidende ist und nicht das Nichtphysische), sondern auch wegen der Nukleare Teilhabe schriftlich übergeben.

Ja warum gabs dann immer so große Aufregung, als die UdSSR-Atomwaffen "nur physisch" in Kuba stationiert wurden, was ja nach deiner Lesart nicht verboten ist – Thomas, die Frage war jetzt nicht ernst gemeint, oder?
Was die nukleare Teilhabe angeht: Solange du nicht nachweist, daß die gegen den Atomwaffensperrvertrag verstößt, haben sie und ihre Auswirkungen in diesem Artikel nichts zu suchen. --Skriptor 20:39, 15. Nov 2004 (CET)

Stationierung von Russischen oder sonstigen Atomwaffen in Kuba oder Nordkorea oder Iran wäre nach deiner Logik jedenfalls erlaubt, solange nur physisch stationiert wird. Deine sonstigen Namensspielchen fechte bitte in anderen Foren aus.

Für Interessierte noch weitere Einzelheiten aus http://www.friedenskooperative.de/themen/hirosh05.htm "In sieben europäischen NATO-Staaten lagern die USA noch immer 150 Atomsprengköpfe. Die Lager für 45 US-amerikanische Atombomben auf deutschem Boden befinden sich in Rheinland-Pfalz. In Büchel/Eifel, dem Standort des 33. Jagdbombergeschwaders üben deutsche TORNADOS mit deutschen Piloten mit den dort stationierten 10 US-Atombomben mit der 200-fachen Sprengkraft der Hiroschima-Bombe. Sie sollen von deutschen Flugzeugen mit deutschen Piloten im Kriegsfall eingesetzt werden. Dies widerspricht dem Atomwaffensperrvertrag, der Nicht-Atomwaffenstaaten wie Deutschland die Entgegennahme von Atomwaffen verbietet. ... Deshalb fordern wir .. ernsthafte Verhandlungen aller Atomwaffenstaaten zur Abschaffung aller Atomwaffen - der strategischen wie der taktischen -, so wie es der Atomwaffensperrvertrag zwingend verlangt" HRM


Verstöße gegen Atomwaffensperrvertrag

Nicht nur die USA brechen den Atomwaffensperrvertrag, sondern auch die Bundesregierung gegen Art. VI des Vertrages (Einzelheiten in http://www.ippnw.de/frieden/awaffen/sternstein.htm )

Oder: "Während die Drohungen gegenüber Iran und Syrien immer lauter werden, nimmt der Ausbau an Atomwaffen in Amerika immer konkretere Formen an. Mit der Perfektionierung von Mini-Atomwaffen, sogenannten mini nukes und der Neuauflage eines Raketenabwehrprogramms haben die Vereinigten Staaten sowohl den Vertrag über das Verbot von Antiraketensystemen (ABM) wie den Atomwaffensperrvertrag (NPT) unterlaufen. Auch die Konvention über das Verbot biologischer und toxischer Waffen von 1972 ist praktisch wirkungslos geworden, weil die USA keine Kontrollen auf ihrem Territorium zulassen. Dass es nicht am Willen fehlt diese auch einzusetzen, zeigte sich beim NATO-Treffen in Colorado Springs. Hier wurde auch offiziell darüber gesprochen, dass sich Washington offen hält, Atomwaffen gegen mutmaßliche Besitzer chemischer oder biologischer Waffen einzusetzen und laut darüber nachdenkt von Nuklearwaffen Gebrauch zu machen. Um so verwunderlicher erscheint es, dass die internationale Atomenergie-Behörde dieser Kriegsrhetorik Gehör verschafft, indem es die zum Kriegsziel visierten Länder scharfen Kontrollen aussetzt, wohlwissend dass es gerade die Vereinigten Staaten von Amerika sind, die internationale Standards wie die UNO, den Atomwaffensperrvertrag, das Kyotoprotokoll, den internationalen Gerichtshof und viele weitere, ihrer Autorität berauben. " Quelle: http://www.sedunia.org/stellungnahmen/iaea1003.htm

Oder noch klarer: " In Ramstein lagert noch der Hauptteil der 65 Atombomben, die Deutschland verbotenerweise von den USA zur hiesigen Hortung übernommen hat. Verbotenerweise, denn im Internationalen Atomwaffensperrvertrag von 1970, den die Bundesrepublik 1975 ratifiziert hat, steht in Artikel II ausdrücklich: "Jeder Nichtkernwaffenstaat verpflichtet sich, Kernwaffen von niemandem unmittelbar oder mit-telbar anzunehmen." Die unerlaubt hier gehorteten 65 Bomben vom Typ B 61-11 verfügen je über die 5fache Sprengkraft der HiroshimaBombe, die in Hiroshima über 200 000 Menschen getötet hat. Das heißt, die auf unserem Boden gestapelte Vernichtungsenergie wäre geeignet, Zig Millionen Menschen auf einen Schlag umzubringen. Der gleiche Vertrag enthält übrigens in Artikel VI die Selbstverpflichtung der Atomwaffenländer, Schritte auf dem Wege zu einer vollständigen atomaren Abrüstung zu vereinbaren und einzuleiten. Diese Schritte lassen seit Jahrzehnten auf sich warten, obwohl der Internationale Gerichtshof in Den Haag an diese Selbstverpflichtung 1996 eindringlich erinnert hat." Quellen: http://www.google.de/search?q=cache:VH6gvYHz8_QJ:www.barbara-thalheim.de/t_ramstein.htm+Atomwaffensperrvertrag+USA+Gerichtshof&hl=de 149.225.8.27 21:22, 15. Nov 2004 (CET)

  • Zur Entfernung der Ergänzung, die ich gerade vorgenommen habe:
  • Es kann nicht als Tatsache dargestellt werden, daß die Stationierung der Atomwaffen in Deutschland gegen den Sperrvertrag verstößt. Da diese Waffen nach wie vor in alleiniger amerikanischer Kontrolle sind, kann man überzeugend argumentieren, daß sie nicht an Deutschland übergeben worden seien.
  • Unter der Überschrift „Verstöße“ alleine die Lagerung von US-Atomwaffen in Deutschland zu behandeln, ist grob verzerrend. --Skriptor 12:50, 28. Apr 2005 (CEST)
Gut es gibt kein gültiges Rechtsurteil, ob die Stationierung gegen den Sperrvertrag verstößt. Der Artikel stellt jedoch die beiden Ansichten ob ja oder nein, durchaus frei. eine Beurteilung ist also nicht vorgegeben.

Um deinen letzten Punkt zu entkräften habe ich unter Verstösse, halt dann noch ne Unterschrift Deutschland gemacht.

Es besteht also kein Grund mehr, den Abatz zu löschen. Dick Tracy 17:08, 28. Apr 2005 (CEST)

Ich habe mich wahrscheinlich nicht präzsie genug ausgedrückt: Wenn du einen Abschnitt einführst, der „Verstöße“ heißt, und dann nur den mutmaßlichen Verstoß aus der nuklearen Teilhabe, und diesen auch nur für Deutschland, behandelst, dann muß bei einem Leser, der sich mit dem Thema nicht auskennt – und vor allem für solche schreiben wir ja – der Eindruck entstehen, das seien alle oder zumindest doch alle bedeutenden Verstöße. Das ist natürlich völlig irreführend und wird auch durch eine Zwischnüberschrift nicht nennenswert besser.
Um dieses Problem zu lösen und die Informationsdoppelung zwischen diesem Artikel und Nukleare Teilhabe zu beseitigen, habe ich den Abschnitt neu geschrieben. --Skriptor 17:51, 28. Apr 2005 (CEST)
Sag mal willst du mich verarschen? Bist du wirklich admin? Wenn ja, wirds höchste Zeit, dass du keiner mehr wirst. Hab leider jetzt keine Zeit, aber ich werde dir noch antworten! Unglaublich! Dick Tracy 18:16, 28. Apr 2005 (CEST)
Nein, ich will dich nicht verarschen. Nur gute Artikel schreiben. --Skriptor 18:23, 28. Apr 2005 (CEST)