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Rettungsfolter

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Rettungsfolter bezeichnet einen strafbaren Tatbestand, bei ein tatverdächtiger Entführer durch Folter zu einem Geständnis, das letztlich zur Befreiung von verstecktgehaltenen Geiseln führt, gebracht werden soll.

Der Begriff entstand in der Diskussion um die Entführung Jakob von Metzlers. Der damalige Vizepräsident der Frankfurter Polizei Wolfgang Daschner hatte angeordnet dem Entführer Folter anzudrohen, um den Aufenthaltsort des Opfers zu erfahren. Der Strafrechtsexperte Professor Reinhard Merkel sprach dabei von Rettungsfolter und forderte Straffreiheit für Polizisten in ähnlichen Situationen.

Der Ausdruck war ein Kandidat für das Unwort des Jahres 2004.