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Rückwirkungsverbot

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Ein "Rückwirkungsverbot" bezeichnet ein unerlaubtest staatliches Handeln gegenüber dem Bürger, bei dem eine rechtliche Norm oder ein Verfahren so geändert wird, das an ein vergangenes Handeln nun eine andere Folge knüpft. Problematisch ist hieran, das der Adressat der Norm sich zum Zeitpunkt seines ursprünglichen Verhaltens nicht auf diese Folge einstellen konnte.

Das Rückwirkungsverbot hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip. Der dort begründete Grundsatz des Vertrauensschutzes bedeutet Schutz des Vertrauens in die Beständigkeit der Gesetze. Wer von einem Gesetz betroffen ist, kann auch auf die Geltung der Vorschrift vertrauen.

Besonders problematisch ist ein Rückwirkungsverbot im Strafrecht. Aber auch im Steuerrecht oder im Verwaltungsrecht sind Rückwirkungsverbote problematisch. Das Bundesverfassungsrecht hat dort eine unterscheidung zwischen echter und unechter Rückwirkung geprägt.

  • Rückwirkungsverbot im Strafrecht nulla poena sine lege
  • Rückwirkungsverbot im öffentlichen Recht (auch Steuerrecht).