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Superintendent

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Kirchliches Amt

Der Superintendent (lat. superintendens - wörtl. "Aufseher", Lehnübersetzung von griech. episkopos) ist in einigen evangelischen Landeskirchen der leitende Geistliche eines Kirchenkreises bzw. einer Superintendentur, also eines Zusammenschlusses mehrerer Kirchengemeinden. Die Bezeihzcnung für vergleichbare Ämter in anderen Landeskirchen lauten in der Regel Kreispfarrer, Kreisoberpfarrer, Dekan oder Propst.

Das übergeordnete Leitungsamt wird mit Generalsuperintendent, Landessuperintendent, Präses, Bischof oder Landesbischof bezeichnet. In einigen Landeskirchen existiert eine Regionalebene, deren leitender Geistlicher als Prälat, Propst oder Regionalbischöfe bezeichnet wird.

Zu den Aufgaben des Superintendenten gehören die klassisch bischöflichen Aufgaben Ordination und Visitation (sofern sie nicht dem (Landes-)Bischof vorbehalten ist); hinzu kommen Dienstaufsicht über die Mitarbeiternden der Kirchenkreise - auch über die Pfarrer - und Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit. Zudem sollen sie Seelsorger der Seelsorger sein.

In der römisch-katholischen Kirche hat das Amt keine direkte Entsprechung, da es Zuständigkeiten von Dechant, Regionaldekan und Bischof vereint. Faktisch wird der Superintendent meist als Pendant zum Dechanten oder Regionaldekan gesehen, da sie für einen Teil des Bistums, der von seiner Größe her einem Kirchenkreis entspricht, zuständig sind.

Öffentliche Verwaltung

In der öffentlichen Verwaltung ist das Amt einem Landrat vergleichbar.