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Jurist

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1. Deutschland

Als Juristen bezeichnet man jemanden, der ein durch Staatsexamen erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft absolviert hat. Neuerdings ist an manchen Universitäten auch eine Diplomierung bzw. die Verleihung eines Magistergrades möglich. Diese kann auch nachgeholt werden im Wege der Nachdiplomierung. Neuerdings werden auch Diplomstudiengänge sowie Bachelor/Master und Magisterstudiengänge angeboten. Auch Fachhochschulen bilden seit einigen Jahren Diplom-Wirtschaftsjuristen(FH) aus

Die weniger geläufige Bezeichnung Volljurist wird für jemanden verwendet, der nach einer an das mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossenem Studium anschließenden Referendarzeit, die je nach Bundesland unterschiedlich ca. 2 Jahre beträgt, auch sein 2. Staatsexamen erfolgreich besteht.

Durch dieses 2. Staatsexamen wird die Befähigung zum Richteramt erworben, die notwendige Voraussetzung für den Beruf eines Rechtsanwaltes und für eine juristische Tätigkeit im Staatsdienst als Richter (in verschiedenen Gerichtszweigen) oder Staatsanwalt ist.

Während in der Universitätszeit mehr das theoretische juristische Wissen und das wissenschaftliche Lernen im Vordergrund steht, stellt die Referendarzeit vorrangig auf eine praktische Anwendung dieses Wissens ab. Die für die Juristenausbildung zuständigen Landesjustizministerien erarbeiten seit geraumer Zeit Reformen, die zu einer sinnvollen frühzeitigeren Verknüpfung beider Ausbildungsteile führen sollen und die es dem angehenden Juristen auch ermöglichen sollen, sich schon zu Anfang seiner Ausbildung auf bestimmte Spezialgebiete zu spezialisieren. Dabei wird in neuerer Zeit versucht, die Ausrichtung des praktischen Ausbildungsabschnitt auf den Richterberuf aufzugeben und die Ausbildung stärker auf den Beruf des Rechtsanwalts hin zu ordnen, weil die meisten Volljuristen diesen Beruf ergreifen.

2. Österreich Als Jurist bezeichnet man jemand, der das Diplom-Studium der Rechtswissenschaften mit der 2.Diplomprüfung abschliesst und der daraufhin von der Universität den akademischen Grad eines/er magister/ra iuris verliehen bekommt.


Siehe auch: Justiz, Friedrich Gottlob Nagelmann