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Nichtgebotener Gedenktag

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Der Begriff nichtgebotener Gedenktag (memoria ad libitum) bezeichnet im katholischen liturgischen Kalender die Feier eines Heiligengedenkens, das nach freiem Ermessen des Zelebranten oder auch der Gemeinde oder an Wochentagen in der Heiligen Messe und im (Stundengebet) begangen werden kann.

Durch nichtgebotene Gedenktage werden zumeist Heilige geehrt, die im betreffenden Raum nur eine begrenzte Rolle spielen und weniger bekannt sind. Zum Teil geht es auch um Heilige, deren Leben historisch kaum fassbar ist, deren Verehrung aber aufgrund reicher Legendenbildung dennoch gewünscht wird und deren liturgische Feier so ermöglicht werden soll; im Regionalkalender des deutschen Sprachraums sind das etwa der Hl. Georg (23. April) und der Hl. Nikolaus (6. Dezember).

Der Ritus eines nichtgebotenen Gedenktages unterscheidet sich kaum von der Werktagsliturgie. Im einfachsten Fall wird nur das Tagesgebet des nichtgebotenen Gedenktags genommen; weitergehende Anpassungen in Bezug auf die Lesungen, Amtsgebete, Fürbitten und Gesänge sind aber möglich.

Im Gegensatz zu den nichtgebotenen Gedenktagen sind Hochfeste, Feste und gebotene Gedenktage immer zu feiern.

Siehe auch