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Artenschutz

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Artenschutz gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz umfasst den Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (Artenvielfalt).
Artenschutzprogramme zielen auf den Schutz meist einer einzelnen gefährdeten bzw. vom Aussterben bedrohten Art ab.

Artenschutz ist damit Teil des Naturschutzes, der sich u.a. auch mit dem Schutz ganzer Lebensräume (Biotope, Ökotope) befasst. Artenschutz ist damit in der Regel auch Ökotopschutz, nicht zuletzt deshalb, weil die zu schützende Art ein notwendiger Bestandteil des Ökotops ist. Umgekehrt gilt dies, weil die Zerstörung des Lebensraums natürlich auch das Verschwinden der Art zur Folge hat.

Geschichte

Der Tierschutz stand am Beginn des Umdenkungsprozess zum Artenschutz. Einer der ältesten Tierschutzverbände ist der Deutsche Bund für Vogelschutz, der 1899 von der Industriellengattin Lina Hähnle gegründet wurde.

Erst sehr viel später erkannte man die Notwendigkeit, auch Pflanzen vor der Ausrottung zu bewahren. In Deutschland hat sich Loki Schmidt seit den 70er Jahren des 20. Jh. für den Pflanzenschutz engagiert. Mittlerweile werden auch Pilze, und Flechten, die genau genommen keine Pflanzen sind, als schützenswert betrachtet.

Biotop- oder Ökotopschutz konzentriert sich in der Regel nicht auf einzelne Tier- oder Pflanzenarten. Einzelne dort vorkommende und vom Aussterben bedrohte Arten spielen aber häufig in der öffentlichen Diskussion bzw. der rechtlichen Argumentation eine wichtige Rolle.

Siehe auch