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Limited

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Die britische "Limited" (Ltd) ist eine Aktiengesellschaft die allerdings nicht mit der deutschen Aktiengesellschaft gleich zu setzen ist sondern mit der deutschen "Gesellschaft mit beschränkter Haftung"(GmbH).

Das britische Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen drei Formen unternehmerischer Organisation, den Alleinunternehmer (Sole Trader), der Personengesellschaft (Partnership) und der Kapitalgesellschaft (Company).

Die "Company Limited by Shares" sind Aktiengesellschaften wobei zwischen der Private Limited Company (Ltd) und Public Limited Company (Plc) unterschieden wird, nur die Aktien der Plc können an der Börse gehandelt werden.


Diese Rechtsform findet man in vielen Ländern auch außerhalb von Europa – somit ist es auch nicht verwunderlich das die "Limited" der GmbH zahlenmäßig weit überlegen ist. Das britische Firmenrecht schreibt vor, dass die "Limited" als solche entsprechend zu kennzeichnen sind, deshalb ist hinter dem Firmennamen die Rechtsform anzugeben, also Limited oder die Kurzbezeichnung Ltd.

Zur Gründung einer englischen Limited werden ein Shareholder (Aktionär), ein Director (Geschäftsführer) und ein Secretary (Sekretär) benötigt. Es reichen für diese 3 Positionen allerdings zwei Personen aus, da ein Director auch gleichzeitig Shareholder oder Secretary sein kann.

Wenn die Limited in Deutschland tätig ist und sie auch ihren Geschäftssitz in Deutschland hat, ist sie wie eine GmbH zu behandeln. Da die Limited eine Kapitalgesellschaft ist, ist sie somit auch bilanzpflichtig.

Der Kapitalausstattung einer Limited ist ein großer Gestaltungsraum gesetzt. In der Regel beträgt das Aktienkapital einer Limited 1.000£ (zum Vergleich: bei einer GmbH 25.000 Euro), wobei auch schon 1£ genügen würde.

Weiterhin ist es natürlich ebenso wie bei einer GmbH auch bei der Limited möglich, sie als Vollhafter für eine Ltd. & Co. KG einzusetzen.


Siehe auch: Rechtsformen, Gesellschaftsformen, GmbH & Co. KG