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Lippe (Begriffsklärung)

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Der Begriff Lippe bezeichnet

  • den fleischigen, mit Schleimhaut bedeckten, oberen und unteren Rand des Mundes, siehe Lippe (Anatomie)
  • eine wulstige organische Struktur am weiblichen Geschlechtsorgan, siehe Schamlippen
  • in der Botanik einen besonderen Teil der Blütenblätter, durch den die Lippenblütler (Lamiaceae) gekennzeichnet sind
  • in der Technik eine elastische Dichtung aus Metall, Kunststoff oder Gummi, siehe Dichtungslippe
  • einen Fluss in Nordrhein-Westfalen, siehe Lippe (Fluss)
  • eine Landschaft in Nordrhein-Westfalen bzw. Niedersachsen (früheres Fürstentum): Lippe (Land) bzw. Schaumburg-Lippe
  • einen Landkreis in Nordrhein-Westfalen, siehe Kreis Lippe
  • den ursprünglichen Namen der Stadt Lippstadt, gegründet 1185 vom Grafen Bernhard II., Edler zur Lippe.
  • die edlen Herren zur Lippe, siehe Haus Lippe
  • den deutschen Namen einer Stadt in Polen; siehe: Lipno (Kujawien-Pommern)

Folgende bekannte Personen tragen den Namen "Lippe":