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Erzamt

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Erzämter hatten sich zu Auszeichnungen für die Getreuen des Führers einer deutschen Gefolgschaft entwickelt. Aus dieser Sitte entstanden an den Fürstenhöfen Hof- und Kronämter

  • des inneren Hauswesens (Major domus, Camerarius (Kämmerer))
  • der Küche (Seneschall, Truchsess)
  • des Marstalls (i.e. Pferdestalls) (Marschall),

alle auch jeweils mit einer führenden Stelle im Heer verbunden. Diese Ämter wurden Erzämter genannt. "Erz-" kommt von grch. "archein" - "der erste sein, an der Spitze stehen, regieren", davon die Vorsilbe "archi-" - "Haupt-, Ober-"). Die Erzämter wurden im Deutschen Reich schließlich erblich, an ein bestimmtes Fürstentum gebunden und mit dem Recht der Königswahl (Kurwürde) verknüpft. Die Kurfürsten waren:

Das Erzkanzleramt hatten drei Erzbischöfe inne, und zwar

In der Goldenen Bulle von Karl IV. (HRR). 1356 wurde das neu geregelt.

1623 wurde Bayern die pfälzische Kurwürde übertragen. Als für die Pfalz im Westfälischen Frieden eine neue Kurwürde geschaffen wurde, erhielt sie das Erzschatzmeisteramt.

1692 wurde das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg zum Kurfürstentum Hannover erhoben, ihm wurde das Erzbanneramt übertragen, wogegen aber der Herzog von Württemberg protestierte, dessen Vorfanheren die Reichssturmfahne verliehen worden war. Als Bayern 1706 (im Zuge des Spanischen Erbfolgekrieges) die Kurwürde wieder aberkannt wurde, erhielt Hannover das Schatzmeisteramt und die Pfalz erhielt das Truchsessenamt zurück. 1714 wurde der Herzog von Bayern wieder als Kurfürst eingesetzt - er forderte daher die Rückgabe seines Erzamtes. Dieser Streit erlosch erst 1777, als Bayern an die Pfalz fiel.

1803 wurde Württemberg Kurfürstentum, es erhielt sein angestammtes Erbanneramt.

Diese Ämter wurden bei Krönungen später nicht mehr von den Kurfürsten selbst, sondern von Vertretern ausgeübt, die sie in der Familie weitervererbten. Dies waren die Erbämter.