Zum Inhalt springen

Audienz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. April 2005 um 09:38 Uhr durch Matt1971 (Diskussion | Beiträge) (3 kat). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Unter Audienz (latein: audire, „(an)hören“) versteht man eine Vorlassung zu einer höhergestellten Person. Hat man die Erlaubnis, diese Person zu besuchen, dann spricht man von Audienz erhalten. Heute wird der Begriff meist im Zusammenhang mit einem Besuch beim Papst oder bei einem Mitglied des Adels gebraucht.

In der frühern Gerichtssprache verstand man unter Audienz auch eine Gerichtssitzung, insbesondere beim deutschen Reichskammergericht und den französischen Parlamenten, aber auch ein Verhör, einen Vorbescheid oder eine mündliche Verhandlung.