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Krankenschwester

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Die Krankenpflege gehört zu den Fachberufen des Gesundheitswesens.

Die Ausbildung ist durch das Krankenpflegegesetz (Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege, KrPflG 1985) geregelt. Ausbildungsvoraussetzungen sind hiernach: 1. Der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder

2. der Hauptschulabschluß oder eine gleichwertige

Schulbildung, sofern der Bewerber

a) eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder

b) eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat

oder

3. die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.

Ausgebildet wird an sog. Krankenpflegeschulen, die Krankenhäusern direkt angeschlossen sind. Die Ausbildung dauert 3 Jahre, sie besteht aus praktischen (mind. 3000 h) und theroretischen Anteilen. Sie ist nach §4, KrPflG gerichtet auf: 1, die sach- und fachkundige, umfassende, geplante Pflege des Patienten,

2. die gewissenhafte Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung bei Maßnahmen der Diagnostik und Therapie

3. die Anregung und Anleitung zu gesundheitsförderndem Verhalten,

4. die Beobachtung des körperlichen und seelischen Zustandes des Patienten und der Umstände, die seine Gesundheit beeinflussen, sowie die Weitergabe dieser Beobachtungen an die an der Diagnostik, Therapie und Pflege Beteiligten,

5. die Einleitung lebensnotwendiger Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes,

6. die Erledigung von Verwaltungsaufgaben, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den Pflegemaßnahmen stehen.

Der praktische Unterricht findet auf den Stationen in den Krankehäusern statt. Die theoretische Ausbildung (mind. 1600h) umfasst folgende Fächer:

- Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde - Hygiene und medizinische Mikrobiologie - Biologie, Anatomie und Physiologie - Fachbezogene Physik und Chemie - Arzneimittellehre - Allgemeine und spezielle Krankheitslehre - Grundlagen der Psychologie, Soziologie und Pädagogik - Krankenpflege - Grundlagen der Rehabilitation - Organisation und Dokumentation im Krankenhaus - Sprache und Schrifttum - Erste Hilfe

Ausbildungsvergütung

beträgt monatlich:

- im ersten Ausbildungsjahr 697,74 EUR

- im zweiten Ausbildungsjahr 754,91 EUR

- im dritten Ausbildungsjahr 846,69 EUR