Interzonenverkehr
Der Begriff Interzonenverkehr bezeichnete zwischen 1945 und 1973 den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den vier verschiedenen Besatzungszonen in Deutschland, die 1945 durch die Siegermächte des zweiten Weltkrieges eingerichtet wurden.
Nach der militärischen Besetzung Deutschlands durften Zivilpersonen im Mai 1945 zunächst nur mit einem Passierschein der jeweiligen Besatzungsmacht ihren Wohnort und dessen unmittelbare Umgebung verlassen. Im Juni 1945 wurde der Bus- und Zugverkehr innerhalb der jeweiligen Besatzungszonen auf vielen Strecken wiederaufgenommen. Der öffentliche Zugverkehr zwischen den Besatzungszonen blieb jedoch unterbrochen. Dennoch gabe es zahlreiche Reisende, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder per Anhalter die weitestgehend unkontrollierten Grenzen zwischen den Besatzungszonen überquerten.
Am 30. Juni 1946 wurde die Grenze zwischen der sowjetischen Besatzungszone und den westlichen Besatzungszonen gesperrt. Zum Überschreiten der innerdeutschen Grenze benötigten die Reisenden einen sogenannten Interzonenpass, der 30 Tage gültig war und Reisen innerhalb Deutschlands ermöglichte. Zwischen der britischen und der amerikanischen Besatzungszone wurden alle Reisebeschränkungen am 23. Juli 1946 aufgehoben.
Am 13. Juli 1948 erließ die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) eine Verfügung, nach der Reisende zwischen den westlichen Besatzungszonen und der sowjetischen Besatzungeszone zusätzlich zum Interzonenpass auch eine Aufenthaltsgenehmigung der sowjetischen Besatzungsbehörden benötigten.
Seit dem 14. November 1953 verzichtete die Bundesrepublik Deutschland nach Absprache mit den Westalliierten auf Grenzkontrollen im Interzonenverkehr. Am 25. November 1953 wurde der Interzonenpass abgeschafft, weil auch die DDR-Regierung auf die Ausstellung von Interzonenpässen verzichtete. DDR-Bewohner müssen von nun an Ausreisegenehmigungen beantragen, wenn sie die Zonengrenze überschreiten wollen.
Eisenbahnverkehr
Bereits am 5. August 1945 fuhr der erste Güterzug aus dem Ruhrgebiet nach Berlin. Der durchgehende Personenverkehr wurde jedoch erst im Mai 1946 aufgenommen. Der erste (und bis 1949 einzige) Interzonen-Schnellzug, der ausschließlich für ausländische Reisende reserviert war, verkehrte zwischen Berlin und Osnabrück. Dort bestand Anschluss an den Nord-Express nach Amsterdam und Paris.
Der Eisenbahnverkehr zwischen Berlin und den Westzonen wurde vom 22. April 1948 bis zum 12. Mai 1949 aufgrund von angeblichen Bauarbeiten unterbrochen (Berlin-Blockade). Da das einzige Schnellzugpaar im Interzonenverkehr (FD 111/112) zwischen Köln und Berlin ständig überlastet war, wurden ab dem 10. September 1949 fünf zusätzliche Schnellzugpaare über die innerdeutsche Grenze angeboten, die erstmalig auch Wagen der zweiten Klasse mitführten:
- FD 1/2 zwischen Berlin und Frankfurt am Main
- FD 63/64 zwischen Berlin und Hamburg
- FDt 65/66 als Schnelltriebwagen zwischen Berlin und Hamburg
- FD 109/110 als zweites Zugpaar zwischen Berlin und Köln
- FD 149/150 zwischen Berlin und München
Die Grenzübergangstellen (Ost/West) waren
Straßenverkehr
Am 25. August 1946 wurde zwischen Berlin und Hannover eine Interzonenbus-Verbindung eingerichtet. Auch der Omnibusverkehr wurde immer wieder durch politische Krisen unterbrochen. Beispielsweise musste die Erfurter Verkehrsgesellschaft im Jahre 1953 den Interzonenverkehr mit Omnibussen einstellen, der auch zur Beschaffung von Ersatzteilen genutzt wurde.
Flugverkehr
Regelmäßigen Flugverkehr zwischen den westlichen und der sowjetischen Besatzungszone gab es nicht. Erst am 10. August 1989 richtete die Lufthansa die erste innerdeutsche Fluglinie zwischen Frankfurt am Main und Leipzig ein.