Altersvorsorge
Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen wurden, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben von angespartem Vermögen oder erworbenen Anwartschaften den weiteren Lebensunterhalt ohne Einschränkungen des Lebensstandards bestreiten zu können.
Idealerweise können monatlich regelmäßige Zahlungen derart erwartet werden, dass der Lebensstandard und die Konsumausgaben des Rentners bei Rentenbeginn nicht reduziert werden müssen. Über Jahre hinaus soll es zu keiner Einschränkung des Lebensstils kommen (ideale Altersvorsorge).
Die Altersvorsorge setzt sich aus den so genannten "drei Säulen" zusammen:
- Die gesetzliche Vorsorge (Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens): Umlageverfahren
- Private Vorsorge (eigenverantwortliche Ansparung von Eigenkapital mit späteren Verzehr): Riester-Rente, Lebensversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge: Einzahlung des Arbeitgebers in ein privates Ansparprodukt für den Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären Gehalt - so genannte arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge, oder als Entgeltumwandlung (Verzicht des Arbeitnehmers auf Entgeltbestandteile zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge) - so genannte arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge, auch Deferred Compensation (aufgeschobene Vergütung) genannt
Privatvorsorge
Die Privatvorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das eingezahlte Kapital, sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird nun entweder als Rente verbraucht oder als Einmalbetrag an den Versicherten ausbezahlt.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Es stehen fünf sog. Durchführungswege (Direktzusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds) zur Verfügung, die jeweils unterschiedlichen steuerlichen bzw. arbeitsrechtlichen Gegebenheiten, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterliegen. Die Unterschiede betreffen sowohl die Anwartschaftsphase (Zeit, während der "angespart" wird) als auch die Auszahlungsphase (Rentenzeit).
Es gibt gezillmerte Tarife bei, denen die Abschlussprovision bei Vertragsbeginn gezahlt wird, und ungezillmerte Tarife, bei denen die Abschlussprovision über die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt wird. Ungezillmerte Tarife haben Vorteile, wenn man z.B. arbeitslos wird und Beiträge nicht mehr gezahlt werden. Zudem weisen diese Tarife über die gesamte Laufzeit hinweg einen höheren unter Zins stehenden Kapitalstand auf.
Gesetzliche Vorsorge
Gegensätzlich dazu ist die gesetzliche Vorsorge aufgebaut. Sie basiert auf dem Umlageverfahren. Die jetzigen Beiträge werden nicht gespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (sog. Anwartschaft).
Die junge Generation kommt für die Rente der alten Generation auf (sog. Generationenvertrag). Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide müssen immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen für die Erwerbstätigen führt.
Die regelmäßig beschlossenen Kürzungen bei der gesetzlichen Rente machen es insbesondere für die derzeit im Berufsleben Stehenden erforderlich eine Eigenvorsorge (privat oder betrieblich) aufzubauen.